ELT Stark- und Schwachstromtechnik
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Key information
Overview
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der Eddersheimer Schule, Am weißen Stein 3 in Hattersheim/Eddersheim. Auf dem Grundstück befinden sich 4 Bestandsgebäude, davon 1 Containergebäude und 1 Sporthalle. An ein Gebäude wird angebaut Alle Gebäude sind außer in Ferienzeiten im vollen Betrieb.
Am Weißen Stein 3, Hattersheim, 65795, Main-Taunus-Kreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M382#
Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung und Montage der kompletten elektrotechnischen Anlagen des Neubaus einschließlich der Anbindung an den Bestand. Leistungsumfang: Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatteriesystem Niederspannungshaupt- und Unterverteilungen Allgemeine Elektroinstallation Innen- und Außenbeleuchtung Potentialausgleich Strukturierte Datenverkabelung LWL-Backbone Medientechnik Elektroinstallationen in den Außenanlagen Leistungskennzahlen (ca.): Installationsleitungen: ca. 11.500 m Zuleitungen: ca. 700 m Daten- und Schwachstromleitungen: ca. 10.100 m LWL-Kabel: ca. 50 m Kabelrinnen: ca. 400 m Leuchten: ca. 360 St. Unterverteilungen: ca. 4 St. Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Schulbetrieb und erfordern eine enge Abstimmung mit der Bauleitung sowie den beteiligten Gewerken. Sämtliche Mess-, Prüf-, Dokumentations- und Inbetriebnahmeleistungen sind Bestandteil des Auftrags.
Am Weißen Stein 3, Hattersheim, 65795, Main-Taunus-Kreis, Germany
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.