Elektroinstallationsarbeiten - Bittweg 124
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Key information
Overview
Elektroinstallationsarbeiten
Bittweg 124, Düsseldorf, 40225, Düsseldorf, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMNK5# 1) Bietergemeinschaften: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Hierfür hat die Bietergemeinschaft das Formblatt 234 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 2) Eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (= eignungsverleihende Unterauftragnehmer) zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 235 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU. Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer). 3) Unterauftragsvergabe: Der Bieter hat in seinem Angebot die Leistungen, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (= Nachunternehmerleistungen von (reinen) Unterauftragnehmern), in dem Formblatt 233 anzugeben. Bei einem entsprechenden Einsatz von anderen Unternehmen (= reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU. Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Namen der Nachunternehmer zu benennen (vgl. Formblatt 233); - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer). 4) Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223. 5) Ergänzende Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu vereinbaren die Parteien Folgendes: 1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen: 1.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich - eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages, - eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder - einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden. b) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (§ 1 Abs. 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen. c) bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet. 1.2. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachunternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten. 1.3. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen. 2. Kontroll- und Prüfrecht Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet, (1) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts. (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. 3. Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe 3.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen, a) wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt, b) wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht aus Ziffer 1. einhalten oder c) wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt. 3.2. In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des Auftraggebers angerechnet. 3.3. Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.
Die Arbeiten zur energetischen Sanierung eines Studierendenwohnheimes in Düsseldorf wurden aus organisatorischen Gründen in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Im ersten Bauabschnitt wurden die Steigestränge saniert und in den Studierendenwohnungen die elektrischen Anlagen erneuert. In den Kriechkellern wurden für die Versorgung der Energie,- und Medienleitungen, Verlege,- und Trassensysteme erstellt. Eine Niederspannungshauptverteilung wurde zur Versorgung der Studierendenwohnungen montiert und in Betrieb genommen. Durch die ausgeführten Arbeiten konnten die Studierenden die Einheiten zum vereinbarten Zeitpunkt wieder beziehen. Im zweiten Bauabschnitt soll die Gebäudehauptverteilung zur Versorgung der beiden Niederspannungshauptverteilungen und die Versorgungszuleitungen erneuert werden. Zur Sicherstellung der Gesamtversorgung und der zur Verfügung stehenden limitierten Gesamtleistung des Versorgers ist ein Gebäudelastmanagement zu installieren. Um die Abschaltung der Stufen der Wärmepumpen zu minimieren, wurden größere Pufferspeicher und Zusatzerhitzer verbaut. Mittels einer im Bau befindlichen PV Anlage mit 200 KWp Anlagenleistung, sollen diese im Überschussverfahren dynamisch unterstützt werden. Grundsätzlich hat die Versorgung der Einheiten mit der dezentralen Warmwasserversorgung der Bäder die höchste Priorität. In der Software sind die Energieflüsse und Regelzustände im Monitoring nachvollziehbar darzustellen. In den Sudierendenwohnungen, den Fluren, Treppenhäusern und den Allgemeinbereichen des zweiten Bauabschnitts werden baugleich zum ersten Bauabschnitt die elektrischen Anlagen erneuert. Die veralteten Elektrounterverteilungen werden demontiert und durch geeignete Elektrounterverteilungen ersetzt. Die obere Hutschiene mit 12 Teilungseinheiten soll für die Montage der Lüftungssteuerung notwendigen Installation von Reihenklemmen, für das bereits beauftragte Elektroinstallationsunternehmen freigehalten werden. Die Montage und Inbetriebnahme der in den Fenstern integrierten Lüftung für die dezentrale Steuerung der Nachströmung der Küchen und Bäder darf nicht gefährdet werden. Bei der Trassen,- und Verlegeplanung ist in Absprache mit der Bauleitung zu berücksichtigen, dass ein Bereich für die strukturierte EDV-Verkabelung des bereits beauftragten Elektroinstallationsunternehmen zur Verfügung gestellt wird. Eine Datendose wird im Vorflur und jeweils eine in den Zimmern der Studierendenwohnungen montiert. Die Datenleitungen wurden bereits in alle Einheiten verlegt und werden nun über die im zweiten Bauabschnitt vom AN zu erstellenden Kabelwege durch das bereits beauftragte Unternehmen final zu den Endpunkten verlegt und in Betrieb genommen. Eine Montageplanung ist auf einem gesonderten Layer im dwg Format, mit einer geeigneten CAD Software vorzugsweise DDS kompatibel, zu erstellen. Um Kollisionen aus zuschließen werden die Montagepläne der beauftragten Ausführungsunternehmen digital übereinander gelegt, geprüft und durch die Bauleitung zur Ausführungfrei gegeben.
Bittweg 124, Düsseldorf, 40225, Düsseldorf, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis zu Formvorgaben: Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter und Anlagen bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht. Hinweis zum Vertrag: Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags ber die E-Vergabeplattform an den AN durch den AG zustande; einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es deshalb nicht.
13 May 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
13 May 2026, 15:00
Issued at
Publication
22 May 2026, 21:59
LOT-0001 Additional information request period
Deadline
29 May 2026, 10:00
LOT-0001 - Die Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A). Bewerber / Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote nicht zugelassen.
Milestone
29 May 2026, 10:00
LOT-0001 Tender submission deadline period
Deadline
22 Jun 2026, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period start
Milestone
30 Sept 2026, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.