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Herstellung und Lieferung von bis zu 900 Flachwagen (FlWg) in den Bauarten - FlWg zum Transport "schwerer Fahrzeuge", - FlWg zum Transport "langer und leichter Fahrzeuge" sowie - FlWg zum Transport "hoher Fahrzeuge". Je Bauart wird ein Fachlos gebildet. Es ist beabsichtigt, je Fachlos eine Rahmenvereinbarung (RV) mit je einem Unternehmen zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt jeweils sieben Jahre.
A. Technische Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. B. Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) hochzuladen. Auf anderem Wege (z.B per Post, Fax oder E-Mail) eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Kommunikation und die die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auch auf die beigefügte "Checkliste" verwiesen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) vorzulegen. C. Bewerberfragen: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. D. Sonstiges: Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Hinweis: Die Finanzierung der Abrufe (Bestellleistungen) ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt und steht in Abhängigkeit von der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Bundeshaushalt. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird Ihnen ein Formular übersandt werden, in welchem der Umgang mit der derzeit fehlenden Finanzierungszusage enthalten sein wird. E. Ergänzende Informationen zum Beschaffungsgegenstand Die Flachwagen (FlWg) werden genutzt für den Transport von Rad- und Kettenfahrzeugen, sowie von 20 und 40 ft. Containern unter anderem in das Einsatzgebiet und aus diesem heraus und dienen dem schnellen Verlegen von Truppenteilen. Dazu werden drei verschiedene Flachwagenarten beschafft: - Typ 1 (Los 1) für schwere Rad- und Kettenfahrzeuge, sowie 20ft und 40ft Standardcontainer, - Typ 2 (Los 2) für lange, hohe und leichte Fahrzeuge und - Typ 3 (Los 3) für hohe und schwere Fahrzeuge. Die FlWg müssen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen: - Allgemeine Anforderungen (gelten für alle drei FlWg-Typen): o Zugelassen nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften um den Materialtransport auf Transeuropäischen Netzen (TEN) und auf dem Streckennetz der jeweiligen Infrastrukturbetreiber durchführen zu können o Geeignet für Spurweite 1432mm (Normalspur) o Betrieb ohne überwachungsbedürftige Betriebsstoffe (Öle, Gase usw.) muss möglich sein o Müssen über Zurrösen passend zum Verzurrkettensystem der Bundeswehr zur Verlastung von Fzg. verfügen o Zurrösen müssen bei Nichtnutzung werkzeugfrei eingeklappt oder in den Wagenboden versenkt werden können o Müssen mit Weichholzboden mit Mindeststärke von 70mm zur Nutzung von Stahldornkeilen zur Festlegung der Fzg. ausgestattet sein o Konzeption dergestalt, dass Fzg. stirnseitig mittels abklappbarer Überfahrbleche von einen FlWg auf den nächsten oder auf eine Kopframpe mit einer Ladehöhe von 1300mm fahren können o Umrüstungsfähigkeit auf digitale automatische Kupplung (DAK), sollte diese eingeführt werden - Besondere Anforderungen an den FlWg zum Transport schwerer Fzg. und Standardcontainer 20ft. und 40ft. (Los1): o Geeignet für den Transport von schweren Rad- und Kettenfahrzeugen bis 100t Gesamtmasse o Geeignet für den Transport von schweren Radfahrzeugen bis 5,0t Einzelradlast ohne Radunterlagen bzw. bis 5,75t Einzelradlast mit Radunterlagen o Geeignet für den Transport von zwei 20ft. oder einen 40 ft. Container mittels umklappbarer ISO-Ecken-Aufnahmen o Mindestens 14.000mm Ladelänge und mindestens 3.090mm Ladebreite o Muss über zwei Drehgestelle mit jeweils drei Radsätzen verfügen o Stirnseitig abklappbare Schützeinrichtungen zum Schutz des Wagenfahrwerkes beim Be- und Entladen schwerer Fahrzeuge - Besondere Anforderungen an den FlWg zum Transport langer, hoher und leichter Fzg. (Los 2): o konzipiert als geteiltes, aber im Regelbetrieb über Kurzkupplung miteinander verbundenes System aus zwei gleichlangen Wagenteilen o jeder Wagenteil muss über Tragfähigkeit von mind. 2,35t verfügen o Verladen und Transport von Fzg. und Fzg.-Gespannen muss über Kurzkupplung möglich sein o Gesamtlänge von mind. 28.000mm o Breite von mind. 3.100mm o Ladehöhe max. 800mm über Schienenoberkante über den Ladebereich von mind. 20.000mm o Über die ganze Länge des Ladebereiches integriertes Radvorlegesystem für Fzg. von bis 23,5t - Besondere Anforderungen an den FlWg zum Transport hoher und schwerer Fzg. (Los 3): o Für Transport von schweren Rad- und Kettenfahrzeugen bis 65t geeignet o Für Transport von schweren Radfahrzeugen bis 5,0t Einzelradlast ohne Radunterlagen bzw. bis 5,75t Einzelradlast mit Radunterlagen geeignet o Für Transport von Rad- und Kettenfahrzeugen mit einer Höhe von bis zu 4.000mm geeignet o Ladehöhe von max. 600mm über Schienenoberkante im Ladebereich o Ladelänge von mind. 8.000mm o Ladebreite von mind. 3.000mm o Keine Steigung über 15° o Stirnseitig abklappbare Schützeinrichtungen zum Schutz des Wagenfahrwerkes beim Be- und Entladen schwerer Fahrzeuge
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Herstellung und Lieferung von bis zu 900 Flachwagen (FlWg) in den Bauarten - FlWg zum Transport "schwerer Fahrzeuge", - FlWg zum Transport "langer und leichter Fahrzeuge" sowie - FlWg zum Transport "hoher Fahrzeuge". Je Bauart wird ein Fachlos gebildet. Es ist beabsichtigt, je Fachlos eine Rahmenvereinbarung (RV) mit je einem Unternehmen zu schließen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt jeweils sieben Jahre.
A. Technische Informationen: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. B. Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (BT-1311) hochzuladen. Auf anderem Wege (z.B per Post, Fax oder E-Mail) eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Kommunikation und die die Übermittlung von Informationen in diesem Teilnahmewettbewerb erfolgen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und insbesondere alle Unterlagen enthalten, die zur Eignungsprüfung erforderlich sind. Insoweit wird auch auf die beigefügte "Checkliste" verwiesen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Im Falle der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)). Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) vorzulegen. C. Bewerberfragen: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für die Einreichung des Teilnahmeantrages eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. D. Sonstiges: Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Hinweis: Die Finanzierung der Abrufe (Bestellleistungen) ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt und steht in Abhängigkeit von der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Bundeshaushalt. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird Ihnen ein Formular übersandt werden, in welchem der Umgang mit der derzeit fehlenden Finanzierungszusage enthalten sein wird. E. Ergänzende Informationen zum Beschaffungsgegenstand Die Flachwagen (FlWg) werden genutzt für den Transport von Rad- und Kettenfahrzeugen, sowie von 20 und 40 ft. Containern unter anderem in das Einsatzgebiet und aus diesem heraus und dienen dem schnellen Verlegen von Truppenteilen. Dazu werden drei verschiedene Flachwagenarten beschafft: - Typ 1 (Los 1) für schwere Rad- und Kettenfahrzeuge, sowie 20ft und 40ft Standardcontainer, - Typ 2 (Los 2) für lange, hohe und leichte Fahrzeuge und - Typ 3 (Los 3) für hohe und schwere Fahrzeuge. Die FlWg müssen im Wesentlichen folgende Forderungen erfüllen: - Allgemeine Anforderungen (gelten für alle drei FlWg-Typen): o Zugelassen nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften um den Materialtransport auf Transeuropäischen Netzen (TEN) und auf dem Streckennetz der jeweiligen Infrastrukturbetreiber durchführen zu können o Geeignet für Spurweite 1432mm (Normalspur) o Betrieb ohne überwachungsbedürftige Betriebsstoffe (Öle, Gase usw.) muss möglich sein o Müssen über Zurrösen passend zum Verzurrkettensystem der Bundeswehr zur Verlastung von Fzg. verfügen o Zurrösen müssen bei Nichtnutzung werkzeugfrei eingeklappt oder in den Wagenboden versenkt werden können o Müssen mit Weichholzboden mit Mindeststärke von 70mm zur Nutzung von Stahldornkeilen zur Festlegung der Fzg. ausgestattet sein o Konzeption dergestalt, dass Fzg. stirnseitig mittels abklappbarer Überfahrbleche von einen FlWg auf den nächsten oder auf eine Kopframpe mit einer Ladehöhe von 1300mm fahren können o Umrüstungsfähigkeit auf digitale automatische Kupplung (DAK), sollte diese eingeführt werden - Besondere Anforderungen an den FlWg zum Transport schwerer Fzg. und Standardcontainer 20ft. und 40ft. (Los1): o Geeignet für den Transport von schweren Rad- und Kettenfahrzeugen bis 100t Gesamtmasse o Geeignet für den Transport von schweren Radfahrzeugen bis 5,0t Einzelradlast ohne Radunterlagen bzw. bis 5,75t Einzelradlast mit Radunterlagen o Geeignet für den Transport von zwei 20ft. oder einen 40 ft. Container mittels umklappbarer ISO-Ecken-Aufnahmen o Mindestens 14.000mm Ladelänge und mindestens 3.090mm Ladebreite o Muss über zwei Drehgestelle mit jeweils drei Radsätzen verfügen o Stirnseitig abklappbare Schützeinrichtungen zum Schutz des Wagenfahrwerkes beim Be- und Entladen schwerer Fahrzeuge - Besondere Anforderungen an den FlWg zum Transport langer, hoher und leichter Fzg. (Los 2): o konzipiert als geteiltes, aber im Regelbetrieb über Kurzkupplung miteinander verbundenes System aus zwei gleichlangen Wagenteilen o jeder Wagenteil muss über Tragfähigkeit von mind. 2,35t verfügen o Verladen und Transport von Fzg. und Fzg.-Gespannen muss über Kurzkupplung möglich sein o Gesamtlänge von mind. 28.000mm o Breite von mind. 3.100mm o Ladehöhe max. 800mm über Schienenoberkante über den Ladebereich von mind. 20.000mm o Über die ganze Länge des Ladebereiches integriertes Radvorlegesystem für Fzg. von bis 23,5t - Besondere Anforderungen an den FlWg zum Transport hoher und schwerer Fzg. (Los 3): o Für Transport von schweren Rad- und Kettenfahrzeugen bis 65t geeignet o Für Transport von schweren Radfahrzeugen bis 5,0t Einzelradlast ohne Radunterlagen bzw. bis 5,75t Einzelradlast mit Radunterlagen geeignet o Für Transport von Rad- und Kettenfahrzeugen mit einer Höhe von bis zu 4.000mm geeignet o Ladehöhe von max. 600mm über Schienenoberkante im Ladebereich o Ladelänge von mind. 8.000mm o Ladebreite von mind. 3.000mm o Keine Steigung über 15° o Stirnseitig abklappbare Schützeinrichtungen zum Schutz des Wagenfahrwerkes beim Be- und Entladen schwerer Fahrzeuge
02 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
03 Jun 2026, 09:53
Dispatch date
Milestone
03 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
07 Jul 2026, 11:00
Participation request deadline
Deadline
None recorded.
02 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
03 Jun 2026, 09:53
Dispatch date
Milestone
03 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
07 Jul 2026, 11:00
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Deadline
None recorded.