Einweg-Kunststofffesseln
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Key information
Overview
Die Logistikbasis der Armee (LBA) ist für die Belieferung von Einweg-Kunststofffesseln zu Gunsten der Schweizer Armee verantwortlich. Die Einweg-Kunststofffesseln (auch Kabelbinder, Kabelband, Plastikhandfessel) sind ein universell einsetzbares Verbindungselement. Einweg-Kunststofffesseln werden durch die Schweizer Armee unter anderem als Handschellenersatz zur Fesselung von Personen verwendet. Ziel dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines zuverlässigen und kompetenten Leistungserbringers für die Lieferung von Einweg-Kunststofffesseln.
W.K.K. GmbH – Zillessen-Allee 7, 41334 Nettetal – CHF 1426920.00 (MWST: full) – Bei der Zuschlagssumme handelt es sich um ein Kostendach inkl. der optional möglichen Beschaffungsmengen.
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Unter Berücksichtigung der im Vorfeld festgelegten Kriterien und deren Gewichtung hat die Firma W.K.K. GmbH kumuliert bei den qualitativen und insbesondere beim preislichen Kriterium den höchsten Erfüllungsgrad erreicht.
34779-01, tender, 2026-06-24
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:680859-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.