Einsatz von Stopfmaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
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Key information
Overview
Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von maschinellen Stopf-Richtarbeiten einschl. des Einsatzes einer Schotterplaniermaschine auf Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn abgeschlossen werden. Diese soll in dem gemeinsamen Verständnis geschlossen werden, dass die Durchführung von Stopfarbeiten von Gleisen und Weichen ein hohes Maß an Präzision, Fachkompetenz und gegenseitigem Vertrauen erfordert. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen nachhaltig zu gewährleisten und dabei wirtschaftliche, qualitative sowie organisatorische Anforderungen optimal miteinander zu verbinden. Die Auftraggeberin und die ausführenden Unternehmen verfolgen das gemeinsame Ziel, sämtliche Arbeiten in einer kooperativen und transparenten Zusammenarbeit umzusetzen. Ein offener Informationsaustausch, eine konstruktive Abstimmung sowie ein partnerschaftlicher Umgang bilden die Basis für eine effiziente, wirtschaftliche und störungsarme Leistungserbringung. Besonderer Wert wird auf eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Ausführung der Stopfarbeiten gelegt. Die Beteiligten verpflichten sich, moderne Arbeitsverfahren, qualifiziertes Personal und geeignete Maschinen einzusetzen, um eine hohe Ausführungsqualität sicherzustellen. Als Verfahrensart wurde das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gewählt, um mit den Firmen in Verhandlungen die Vertragsgestaltung zu optimieren. Ziel ist es einen langfristigen Vertrag zu schaffen. Dazu sollen die Einzelheiten zur Gestaltung der Rahmenvereinbarung (Abruf- und Leistungsverpflichtung, Abrufsystem, Anzahl Vertragspartner, Preisanpassungsindex. zeitliche Komponenten) zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden. Dadurch soll die Attraktivität der HPA als langfristiger Vertragspartner herausgestellt werden, umso langfristig wirtschaftliche Konditionen zu erzielen. Derzeit ist geplant eine Rahmenvereinbarung mit maximal zwei Firmen je Los zu den jeweils angebotenen Einheitspreises abzuschließen. Die Höhe eines Einzelauftrages wird bei höchstens 300.000,00 EUR (netto) liegen. Art der Arbeiten: Der Einsatz von Stopfmaschinen ist für DUA-Stopfarbeiten aber auch für Stopfarbeiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen vorgesehen. Stopfmaschinen werden in der Regel mit mind. 3 Monaten Vorlauf beauftragt. Grundsätzlich ist, je nach Los und nach zu erbringender Leistung, der Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen oder Zweiwegestopfmaschinen vorzusehen. Los 1: Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen. Los 2: Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt. Los 3: Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen. Los 4: Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO. 2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren. 3.) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. 4.) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind. 5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen. 6.) Nachunternehmer: Siehe Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen. 7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden. 8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform zu stellen. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen. 9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die Mindestanforderungen erfüllen. 10.) Alle Bewerber, die die unternehmensbezogenen Mindestanforderungen im Teilnahmewettbewerb erfüllen, werden anschließend im Verhandlungsverfahren zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. Es dürfen nur Angebote in den Losen abgegeben werden, in denen die Eignung nachgewiesen wurde. 11.) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote im anschließenden Verhandlungsverfahren zunächst anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen in formaler Hinsicht überprüfen. Dabei wird der Auftraggeber die Regelungen des §51 SektVO berücksichtigen. Können die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Verfahren. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich prüfen. Hierzu wird der Auftraggeber die von den Bietern angegebenen Preise auf deren Angemessenheit überprüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Angebot unangemessen hoch bzw. niedrig erscheint, wird der Auftraggeber den Bieter auffordern, die angebotenen Preise gemäß §51 SektVO aufzuklären. 12.) Der Auftraggeber behält sich vor, auf das erste verbindliche Angebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. 13.) Die Ausschreibung ist für klein- und mittelständische Unternehmen geeignet.