Einführung einer Metadatenmanagement Software (MDM)
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Key information
Overview
Im Projekt Data Governance erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Datenmanagements in der NBank. Im Zuge der Pilotierung für die Bereiche Finance (FIN) & Controlling (CON) wurden mit der Gründung des Teams Finanz- & Risikodaten-Management (FRD) und der Entscheidung über die Etablierung von DG-Prozessen bereits wichtige Bausteine umgesetzt. Um zukünftig entsprechende Aufgaben auch adäquat wahrnehmen zu können, ist der Einsatz von Werkzeugen und Tools unerlässlich. Im Rahmen des Projektes wurde eine Analyse zur Anforderungsabdeckung und Ausbaufähigkeit bestehender Tools mit Schwerpunkt Datenqualitätsmanagement und Metadatenmanagement in Abstimmung mit der IT durchgeführt. Die Umsetzung eines Self Service Datenqualitätsmanagements erfolgt im Business Warehouse Umfeld. Zur Unterstützung des Metadatenmanagement soll über dieses Vergabeverfahren eine neue Software eingeführt werden. Ziel ist es mit der Weiterentwicklung eines zukunftsgerichteten Metadatenmanagements wesentliche Optimierungspotenziale für die NBank zu heben. Folgende Kern-ziele sollen mit der Umsetzung realisiert werden: - Transparenz über die vorhandenen Daten, deren Inhalt, Kontext und Eigenschaften - Basis für die systematische Datenverwaltung und -katalogisierung - Schaffung eines einheitlichen Datenverständnisses - Weiterentwicklung der IT-Architektur und Wertbeitrag zur Digitalisierung durch Datentransparenz - Stärkung der regulatorischen Compliance - Multiplikator für datengetriebene Fragestellungen anderer Projekte in der Bank Über das Umsetzungsprojekt Data Governance wird die Konzeption und Realisierung von Strukturen und Maßnahmen im Metadatenmanagement umgesetzt. Zentraler Be-standteil ist die Einführung einer Metadatenmanagement Software, die die drei Komponenten Fachliches Datenmodell, Data Dictionary und Data Lineage und dazugehörige Prozesse unterstützt: - Fachliches Datenmodell: Abbildung und Verwaltung von Daten-Clustern (Daten- und Subdomänen, Datenobjekt/Entität und Datenfeldern) sowie die Verknüpfung dieser mit Richtlinien, Systemen, Interessengruppen, inklusive Rollen und Verantwortlichkeiten - Data Dictionary: Verzeichnis über Metadaten, sowie Register von fachlichem Wissen zu Begriffen, Geschäftsobjekten, Reports und Kennzahlen (Business Glossar) aber auch technischen Aspekten (technisches Glossar) - Data Lineage (Datenflussverfolgung): Erfassung und Modellierung von Datenflüssen zur Identifizierung von Abhängigkeiten und Auswirkungen im Run the Bank und Change the Bank Umfeld. Für den Start soll das Metadatenmanagement mit einem Fokus auf das NBank Business Warehouse (NBW) aufgebaut werden. Das NBW ist der Single Point of Truth (SPOT) der NBank. Der SPOT verfolgt das Ziel alle auswertungsrelevanten Daten der Bank in einer vollständigen und transparenten Datenschicht im dispositiven System bereitzustellen und alle Zielsysteme über flexible Zugriffsmöglichkeiten mit den benötigten Daten zu versorgen. Darüber hinaus stellt das NBW die technische und fachliche Konsistenz aller Daten, der belieferten Schnittstellen und aller im Ergebnis er-zeugten Auswertungen, Berichte oder Reports sicher, was ein wesentlicher Aspekt der Aufgaben im Data Governance Umfeld ist. Das NBW ist eine Auftragsentwicklung, die auf einer Oracle Datenbank aufsetzt. Daten werden aus SAP (Module wie FI, CO, CML, CFM), dem ABAKUS (Förderbanken Add-On), sowie weiteren externen Quellen (wie EUCTFSL, Marktdaten, Adressdaten, Rating, diverse Vorsysteme) durch das NBW integriert, verdichtet und für die angeforderten Zwecke aufbereitet. Maßgebliche Zielsysteme sind THINC und BAIS, die wiederum ihre Ergebnisdaten teilweise an das NBW zurückspielen. Perspektivisch soll das Metadatenmanagement auf weitere Be-reiche und damit weitere Systeme über das NBW hinaus ausgeweitet werden. Das NBW und der darauf aufsetzende ReportServer sind das zentrale Reporting System der NBank und werden zukünftig auch für das DQ-Reporting verwendet. Diese Reports werden mit Metadaten wie Domänen und Data Lineage angereichert, die aus der Metadatenmanagement Software stammen. Für weitere Informationen siehe: Leistungsbeschreibung, Lastenheft und Fragebogen Funktionsumfang.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64MKZD# 3. Hinweise zur Angebotsphase 3.1. Hinweis und Bieterfragen Hinweise / Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahrensablauf sind über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) zu stellen. Um eine rechtzeitige Beantwortung der eingereichten Bieterfragen bzgl. des Teilnahmewettbewerbs zu gewährleisten sind diese bis spätestens 30.10.2025 über das DTVP einzureichen. Soweit Fragen alle Bieter betreffen können, werden diese allen Bietern zeitgleich anonymisiert über das DTVP zusammen mit den zugehörigen Antworten zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bittet daher darum, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bieters zulassen. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zur berücksichtigen. 3.2. Verhandlungsbedarf Die den Bietern zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen (= Unterlagen gemäß dem Anhang Anlagenverzeichnis) sind Grundlage des einzureichenden Erstangebots. 3.2.1. Verhandlungsbedarfsliste Ungeachtet dessen haben die Bieter die Möglichkeit, mit ihrem einzureichenden Erstangebot Verhandlungsvorschläge in Form einer Verhandlungsbedarfsliste einzureichen, in denen sie zu einzelnen Inhalten der Vertragsunterlagen konkrete Änderungen / Ergänzungen vorschlagen können. Dabei sind die Ausführungen bzgl. der Eigenerklärung (Anlage 02c), insb. Ziff. 6.6 zu beachten. Im Fall solcher Verhandlungsvorschläge hat der Bieter im Verhandlungsvorschlag darzustellen und konkret auszuweisen, ob und inwieweit sich die Änderungen / Ergänzungen konkret auf die von ihm angebotenen Preise bzw. sein Angebot im Übrigen auswirken und / oder zwingende Voraussetzung für einen möglichen späteren Vertragsschluss sind. Hinweise zum Verhandlungsbedarf Ein Anspruch des Bieters auf Verhandlung und Berücksichtigung etwaiger Verhandlungsbedarfe besteht nicht. Ebenso wenig kann die erfolgreiche Durchsetzung von Verhandlungsbedarfen bei der Erstellung bzw. Kalkulation des Angebotes unterstellt werden. 3.3. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 3.4. Sprache Das Vergabeverfahren und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu führen. Sämtliche Erklärungen und ggf. weiterführende Korrespondenz sind in deutscher Sprache vorzulegen. Beschreibungen einzelner Systemteile und Komponenten und Datenblätter können zu informatorischen Zwecken zusätzlich in Englisch eingereicht werden. Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter (auch Nachunternehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. 3.5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten Änderungen / Ergänzungen / Berichtigungen von Angeboten sind bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe zulässig, aber nur durch Abgabe eines komplett neuen Angebots möglich. Durch dieses aktualisierte Angebot wird ein vorher übermitteltes Angebot von dem Auftraggeber als überholt / zurückgenommen behandelt. Die Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Einreichung der jeweiligen Angebote zulässig. 3.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern. Danach ist es unzulässig, dass ein Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, dem ganz oder zumindest teilweise die Angebote der Bieter bekannt sind. Gibt ein Bieter somit nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag hinsichtlich derselben Leistung, ist der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet. Dies führt zwingend zum Ausschluss der betroffenen Angebote, sofern nicht nachgewiesen ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist. 3.7. Aufklärung und Nachforderung Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über ihre Angebote zu verlangen sowie fehlende Angebotsinhalte nachzufordern. Für Nachforderungen gilt § 56 VgV. Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
01 Jan 2000, 00:00
Award decision
Award decision
14 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
15 May 2026, 11:47
Dispatch date
Milestone
17 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
None recorded.