Einführung einer Gesamtbanklösung (Ex-Post)

can-standardContract or concession award notice – standard regime00386493-2026NBNBank
Estimated value€123,200,000
Deadline
Competition00 participants
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Key information

Identifier
00386493-2026
Contract type
Deadline
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support48000000 - Software package and information systems72263000 - Software implementation services
Status
Awarded
Notice type
can-standardContract or concession award notice – standard regime
Source
Estimated value
€123,200,000
Publication date
4 Jun 2026, 22:00

Overview

Zu erbringende Leistungen Die NBank plant die Einführung einer Standardplattform für ein neues Kernbanksystem (KBS) sowie ein neues Kunden- und Sachbearbeiterportal (im Folgenden zusammenfassend als "Förderportal" bezeichnet) im Rahmen ihrer Gesamtbankstrategie. Ziel ist es, eine integrierte Gesamtbanklösung einzuführen, die die Anforderungen an Stabilität, IT-Sicherheit, Kundenunterstützung, Betriebsmodell, Kosten und Abdeckung des Produktportfolios - insbesondere im Fördergeschäft - erfüllt. Die Gesamtbanklösung muss dabei die Bereiche der Vertrags- und Antragsbearbeitung, dafür zu nutzende Geschäftspartner, das interne und externe Rechnungswesen sowie den Zahlungsverkehr einer Bank abdecken und alle bankaufsichtlichen und landesrechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich der Zurverfügungstellung des damit verbundenen Geschäftsreportings. Übersicht Leistungen Der zu vergebende Auftrag umfasst die fachliche und technische Konzeption sowie die Implementierung, Konfiguration, Test und Inbetriebnahme einer modernen, integrierten Gesamtbanklösung inklusive Kernbanksystem und Förderportal. Die Leistungen umfassen die Planung, die Migration und den Aufbau einer skalierbaren IT-Plattform, die alle relevanten bankinternen Prozesse sowie Fördermanagement abbildet und die damit verbundene Beratung, um das System optimal einzustellen. Dazu gehören unter anderem eine automatisierte Antragsbearbeitung, ein Dokumentenmanagement, eine Workflowsteuerung und die Integration zu externen Registern und Meldewesen. Das System soll perspektivisch auch die modernen Möglichkeiten von KI integrieren können. Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsportfolio die Sicherstellung von hoher Datenqualität, Systemperformance und Compliance mit Datenschutzanforderungen. Ebenso sind ein benutzerfreundliches Interface sowie umfassende Support- und Betriebsdienstleistungen Teil des Auftrags. Das Projekt soll sich dabei grundsätzlich in zwei Phasen gliedern: - Vorprojekt: Entwicklung eines standardisierten Vorgehens zur Einführung der Gesamtbanklösung mit minimalem Anpassungsbedarf. Ziel ist eine belastbare zielführende Planung und valide Kalkulation des Umsetzungsvorhabens, die in den Säulen Ziel-Anwendungslandschaft/Scope und Zeitplanung erfolgen soll. In der Vorprojektphase ist ein Prototyp / MVP (Minimum Viable Product) des Förderportals zur Konkretisierung des Vorhabens zu entwickeln und bereitzustellen. Ziel des Vorprojekts ist Planungssicherheit für die Umsetzungsphase, damit entsprechend Kapazitäten eingeplant und eine belastbare Zeitplanung entwickelt werden können. - Umsetzungsphase: Einführung der Gesamtbanklösung, begleitet durch den Auftragnehmer, inkl. Migration, Schnittstellenentwicklung (Nebenbücher und DWH), Customizing, Schulung, Betrieb und Hypercare. Die Leistungserbringung soll bei der NBank als Vor-Ort- sowie Remote-Tätigkeit erfolgen. Eine Möglichkeit zur Beteiligung weiterer Förderbanken ist vorgesehen. Anforderungen an die Gesamtbanklösung Die Gesamtbanklösung soll eine moderne, modulare und skalierbare Architektur besitzen, die sowohl die Anforderungen des Kernbankgeschäfts als auch des Fördergeschäfts vollständig abbildet. Sie muss eine hohe Datenqualität, Performanz und Sicherheit gewährleisten und dabei gesetzliche sowie regulatorische Vorgaben erfüllen. Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit für unterschiedliche Nutzergruppen stehen ebenso im Fokus wie flexible Anpassungsmöglichkeiten zur Abbildung sich ändernder Prozesse. Automatisierungen und eine integrierte Workflowsteuerung sollen effiziente Abläufe ermöglichen. Die Software muss Schnittstellen zu internen und externen Systemen bieten, um eine nahtlose Integration und Datenkonsistenz sicherzustellen. Das System muss langfristig erweiterbar sein, um künftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können, und den Betrieb sowie Support optimal zu unterstützen.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y64MZSU# 3. Hinweise zur Angebotsphase 3.1. Hinweis und Bieterfragen Hinweise / Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahrensablauf sind über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular (02a - Formular Bieterfragen). Um eine rechtzeitige Beantwortung der eingereichten Bieterfragen zu gewährleisten sind diese bis spätestens 03. Mai 2026 über das DTVP einzureichen. Soweit Fragen alle Bieter betreffen können, werden diese allen Bietern zeitgleich anonymisiert über das DTVP zusammen mit den zugehörigen Antworten zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bittet daher darum, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keine Rückschlüsse auf die Identität des fragestellenden Bieters zu-lassen. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind von allen Bietern bei der Erstellung des Angebotes zur berücksichtigen. 3.2. Vertragsunterlagen Die den Bietern zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen (= Unterlagen gemäß dem Anhang Anlagenverzeichnis) sind Grundlage des einzureichenden Angebots. 3.2.1. Verhandlungsergebnisse Alle im Rahmen der Verhandlungsrunden zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erörterten und abgestimmten Verhandlungsbedarfe, Beistellungen und Mitwirkungen sind in Anlage 03 - Zusagen, Annahmen, Beistellungen und Mitwirkungen abschließend zusammengeführt. Die Anlage 03 wird den Bietern zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots individuell zur Verfügung gestellt. Entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer Lüneburg aus dem Beschluss vom 20. April 2026 (VgK-16/2026), hat der Auftraggeber die Kosten für beigestellte Lizenzen für alle Bieter einheitlich im Tabellenblatt Lizenzkosten aufgenommen, so dass sie - im Falle einer Inanspruchnahme - auch im TCV berücksichtigt werden. Die beigestellten Lizenzen verbleiben - auch im Falle einer Inanspruchnahme - kosten-, risiko-, und verantwortungsseitig beim Auftraggeber. Mit der Einreichung des finalen Angebots bestätigt der Bieter, dass dieses auf Grundlage, der in Anlage 03 dargelegten, final abgestimmten Verhandlungsbedarfe, Beistellungen und Mitwirkungen, erstellt wurde. Die Inhalte der Anlage 03 werden im Falle der Zuschlagserteilung integraler Bestandteil des Projekt- und Betriebsvertrages. 3.2.2. Leistungsscheine Mit dem finalen Angebot sind keine Leistungsscheine einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der ersten und zweiten Angebotsphase eingereichten Leistungsscheine nicht unmittelbar in das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aufgenommen werden. Die Abstimmung und Vereinbarung der Leistungsscheine erfolgt nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Projektphase gemäß Ziffer 4.2 bis 4.4 sowie Ziffer 7.5 und 4.5 des Projektvertrags (Anlage 06 der Vergabeunterlagen). Grundlage der zu entwickelnden Leistungsscheine bilden die bereits mit dem ersten und zweiten Angebot abgegebenen Leistungsscheine. 3.2.3. Standorte der Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung von Daten Soweit noch nicht mit einem der bisherigen Angebote geschehen, sind die Bieter aufgefordert, mit ihrem finalen Angebot jeweils den Anhang 1 zu den Anlagen bankenaufsichtliche Anforderungen des Projekt- sowie Betriebsvertrages auszufüllen und einzureichen. 3.2.4. Hinweise zum Verhandlungsbedarf Für das finale Angebot gilt, dass die zu erbringende Leistung nunmehr abschließend durch die Vertragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, den Anforderungskatalog sowie den Projekt- und Betriebsvertrag inklusive Anlagen, festgelegt ist, § 29 Abs. 1 Nr. 3 VgV.? Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung erneuter Verhandlungen oder auf Berücksichtigung neuer Verhandlungsbedarfe besteht nicht. 3.3. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 3.4. Sprache Das Vergabeverfahren und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu führen. Sämtliche Erklärungen und ggf. weiterführende Korrespondenz sind in deutscher Sprache vorzulegen. Beschreibungen einzelner Systemteile und Komponenten und Datenblätter können zu informatorischen Zwecken zusätzlich in Englisch eingereicht werden. Benannte Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter (auch Nachunternehmer) müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. 3.5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten Änderungen / Ergänzungen / Berichtigungen von Angeboten sind bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Angebotsabgabe zulässig, aber nur durch Abgabe eines komplett neuen Angebots möglich. Durch dieses aktualisierte Angebot wird ein vorher übermitteltes Angebot von dem Auftraggeber als überholt / zurückgenommen behandelt. Die Rücknahme eines Angebots ist bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Einreichung der jeweiligen Angebote zulässig 3.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern. Danach ist es unzulässig, dass ein Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, dem ganz oder zumindest teilweise die Angebote der Bieter bekannt sind. Gibt ein Bieter somit nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt er sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag hinsichtlich derselben Leistung, ist der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet. Dies führt zwingend zum Ausschluss der betroffenen Angebote, sofern nicht nachgewiesen ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist. 3.7. Aufklärung und Nachforderung Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über ihre Angebote zu verlangen sowie fehlende Angebotsinhalte nachzufordern. Für Nachforderungen gilt § 56 VgV. Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich

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Timeline

01 Jan 2000, 00:00

Award decision

Award decision

03 Jun 2026, 22:00

Requested publication date

Milestone

04 Jun 2026, 08:41

Dispatch date

Milestone

04 Jun 2026, 22:00

Publication date

Publication

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

NB

UNKNOWN 201010

deHannover, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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