Durchgangsbahnhof Luzern (DBL), Dreilindentunnel TP2, Generalplaner, Nachtrag
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Key information
Overview
Der Planungsauftrag für den Durchgangsbahnhof Luzern (DBL) hat sich dahingehend abgeändert, dass der Neustadttunnel TP3 als Etappe 2 zurückgestellt worden ist und stattdessen die Etappe 1 mit einem Kopf / Tiefbahnhof TP1 und dem Dreilindentunnel TP2 in der Phase BP/AP projektiert werden soll. Dies löst einige Bestellungsänderungen für den DBL aus.
Ingenieurbureau A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG – Lautengartenstrasse 6, 4052 Basel – CHF 2258209.00 (MWST: full) – Ingenieurgemeinschaft INGE Hombrig c/o Aegerter & Bosshardt AG Lautengartenstrasse 6, 4052 Basel
Art. 21 Abs. 2 Bst. e: Ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus Wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.