Durchführung Rettungsdienst gemäß § 5 Abs. 2 NRettDG

cn-standardContract or concession notice – standard regime00323584-2026LHLandkreis Helmstedt
166 days left
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Deadline166 days left31 Dec 2026, 23:00
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Identifier
00323584-2026
Contract type
Deadline
31 Dec 2026, 23:00
CPV codes
75252000 - Rescue services60443000 - Air-rescue services60443100 - Air-sea rescue services75250000 - Fire-brigade and rescue services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
Publication date
11 May 2026, 22:00

Overview

Die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes in Form des qualifizierten Krankentransportes erfolgt nach der Festlegung des Aufgabenträgers in Form von Dienstleistungsaufträgen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG

Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern ist im Regelrettungsdienst nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird. Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur für Teil-/Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziff. 6 der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung) zulässig.Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Teil-/Leistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt „Verzeichnis über Teil-/Leistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst“ (Anlage 4) auszufüllen.Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Sinne von Ziff. 12 gem. Angebotsaufforderung bereits auf den Nachunternehmer berufen, so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen und eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung / von Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Aufgabenträger innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Teilleistungen zur Verfügung stehen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die sich aus dem Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG ergebenden Verpflichtungen auch für Nachunternehmer Geltung beanspruchen. Eignungsleihe Wenn sich ein Bieter für die Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (§ 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: • Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer; • Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 5) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. • Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gemäß § 126 b BGB, sodass gefaxte, gescannte oder Unterschriften in Kopie ausreichend sind. Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Aufgabenträger nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Soweit diese Wirtschaftsteilnehmer als Nachunternehmer eingesetzt werden sollten, gilt zusätzlich Ziff. 10. in der Angebotsaufforderung.

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Timeline

10 May 2026, 22:00

Requested publication date

Milestone

11 May 2026, 08:32

Dispatch date

Milestone

11 May 2026, 22:00

Publication date

Publication

09 Jun 2026, 21:00

Additional information request deadline

Deadline

16 Jun 2026, 08:00

Submission deadline

Deadline

31 Dec 2026, 23:00

Contract start date

Deadline

30 Dec 2030, 23:00

Contract end date

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

LH

UNKNOWN 9b915c1d-5c96-461e-a31f-be3d92aa4524

deHelmstedt, Germany
[email protected]

Lots2

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.