Druck- und Kopierpapier 2026/ 2027, LfSt und andere Behörden
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Key information
Overview
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier. Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind. Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet. Beschafft werden - 50.500.000 Blatt 70er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 1) - 15.500.000 Blatt 80er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 2.1) - 1.000.000 80er Weiße, recyclingpapier, DIN A3, ungelocht (LOS 2.2) - 3.050.000 Blatt 100er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 3) - 7.300.000 Blatt TCF-Papier, DIN A4, ungelocht (Los 4) Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2026 vorgesehen. Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- /Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV). Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
09 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
09 Jun 2026, 22:00
Dispatch date
Milestone
10 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
07 Jul 2026, 10:00
Additional information request deadline
Deadline
14 Jul 2026, 10:00
Submission deadline
Deadline
None recorded.