Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - Einführung einer EAV-Software

cn-standardContract or concession notice – standard regime00377255-2026DODonau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH
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DeadlineExpired30 Jun 2026, 08:00
Competition00 participants
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Identifier
Contract type
Deadline
30 Jun 2026, 08:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support48100000 - Industry specific software package72263000 - Software implementation services72268000 - Software supply services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
Publication date
1 Jun 2026, 22:00

Overview

Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (kurz: DING) ist ein Aufgabenträgerverbund mit den Gesellschaftern Stadt Ulm, Stadt Neu-Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Landkreis Neu-Ulm und Land Baden-Württemberg; der Freistaat Bayern hat eine beratende Funktion. Zu den Aufgaben von DING gehört es unter anderem, die Einnahmenaufteilung (EAV) durchzuführen. Das Einnahmenaufteilungsverfahren ist nachfrageorientiert und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Vertriebsdatennutzung mit entsprechend großen Datenmengen aus. Im Zuge der Weiterentwicklung der Verbundorganisation soll die für die Durchführung der Einnahmenaufteilung und insbesondere die Verarbeitung der umfangreichen Daten genutzte IT modernisiert und das bisherige, MS Access-basierte Verfahren durch eine standardisierte Software-as-a-service Lösung abgelöst werden. Die Ziele sind: - DING in die Lage zu versetzen, die EAV ohne Unterstützung Dritter durchzuführen - Durch IT-gestützte Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung Verbesserung der Eingangsdatenqualität bei gleichzeitiger Beschleunigung der Verarbeitung zu erreichen - Die Transparenz für die Verbundpartner durch selektiven Zugriff auf Erlösdaten zu erhöhen - Supportmöglichkeit zu erhalten - an Branchenentwicklungen zu partizipieren Neben den oben genannten Gesellschaftern sind die im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen als datenliefernde Partner in das Vorhaben einzubeziehen. Derzeit sind dies die folgenden baden-württembergischen bzw. bayerischen Verkehrsunternehmen; diese Auflistung ist perspektivisch nicht abschließend und kann sich verändern: - agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG - Arverio Baden-Württemberg GmbH - Arverio Bayern GmbH - BBS Mittelschwaben KG - Bottenschein Reisen GmbH & Co. KG - Braunmiller Bustouristik - DB Regio AG Region Baden-Württemberg - DB Regio AG Region Bayern - Diesch Bad Schussenried Inh. M & M Dienstleistungen GmbH - Diesch GmbH - Fromm Reisen OHG - Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG - H. Reinalter GmbH & Co. KG - Klöpfer GmbH - Omnibusverkehr Weidachstein GmbH & Co. KG - Probst Bus GmbH & Co. KG - Regionalbus Augsburg GmbH - Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH - Robert Bayer GmbH - SAB Schwäbische Alb-Bahn GmbH - Stadtwerke Biberach GmbH - Süddeutsche Verkehrslinien GmbH & Co. KG - SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH - SWEG Bus GmbH - SWU Verkehr GmbH - Walk Omnibus GmbH

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMSPR# Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Contracting authorities1

DO

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.