Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - AFZ-Hintergrundsystem
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Key information
Overview
Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm koordiniert seit dem 1. Januar 1998 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Landkreis Neu-Ulm. Seit 2024 agiert DING als Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer GmbH mit ausschließlich öffentlichen Gesellschaftern und übernimmt im Auftrag des Landkreises Biberach die Koordination eines interkommunalen Projekts zur Einführung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für insbesondere die elf Stadt- und Landkreisen des sogenannten "AFZS-Clusters Tübingen+". Das Cluster Tübingen+ umfasst alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen sowie zusätzlich die Landkreise Freudenstadt und Heidenheim. Ziel des Projekts ist die zeitnahe flächendeckende Einführung und der Betrieb von AFZS, um Fahrgastdaten gemäß den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 15 ÖPNVG BW i. V. m. ÖPNV-VO) in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben. Die Daten sollen über ein gemeinsames, mandantenfähiges Hintergrundsystem verarbeitet und dem Land zentral übermittelt werden. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, welche nicht dem Cluster Tübingen+ angehören, beteiligen sich ebenfalls an der Rahmenvereinbarung zur Beschaffung eines autarken Fahrgastzählsystems, verbleiben jedoch hinsichtlich des Hintergrundsystems im Cluster Südbaden. Zur Umsetzung wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach §§ 1 und 25 GKZ geschlossen, in der die Stadt- und Landkreise ihre Zusammenarbeit regeln. Der Landkreis Biberach übernimmt unter anderem als "erfüllender/mandatierter Landkreis" die operative Verantwortung für die Ausschreibungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb des regionalen Hintergrundsystems (RHGS) und hat die AFZS-Servicestelle bei DING mit einem überwiegenden Anteil der damit einhergehenden Aufgaben beauftragt. Die betroffenen Land- und Stadtkreise des Cluster Tübingen+ haben sich darauf verständigt, die Ausschreibung und Vergabe der fahrzeugseitigen Komponenten sowie des Hintergrundsystems im Rahmen von 3 Losen mittels einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe im Sinne des § 4 VgV durchzuführen. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, beteiligen sich wie beschreiben nur an der Beschaffung des autarken Fahrgastzählsystems. Die Beschaffung und Einführung der AFZS erfolgt im Einklang mit den Fördervorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Rahmen des LGVFG und des Förderprogramms AFZS.
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Rollinstraße 9, Biberach, 88400, Biberach, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Schillerstraße 30, Ulm, 89077, Ulm, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Marktplatz 1, Ulm, 89073, Ulm, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Felsenstraße 36, Heidenheim an der Brenz, 89518, Heidenheim, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Herrenfelder Straße 14, Freudenstadt, 72250, Freudenstadt, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Wilhelm-Keil-Straße 50, Tübingen, 72072, Tübingen, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Glärnischstraße 1 - 3, Friedrichshafen, 88045, Bodenseekreis, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Bismarckstraße 47, Reutlingen, 72764, Reutlingen, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Leopoldstraße 4, Sigmaringen, 72488, Sigmaringen, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Hirschbergstr. 29, Balingen, 72336, Zollernalbkreis, Germany
Die Bereitstellung erfolgt zentral als SaaS., Friedenstr. 6, Ravensburg, 88212, Ravensburg, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMX9Z# Der Teilnahmeantrag ist spätestens zu dem unter "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, LTMG Mit dem Teilnahmeantrag ist die in Anlage enthaltene Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG unterzeichnet abzugeben. Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu ist die Anlage "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" zu verwenden.
Gegenstand des Gesamtauftrags ist die nacheinander erfolgende Beschaffung und Implementierung von Komponenten für ein automatisiertes Fahrgastzählsystem (AFZS) im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe durch mehrere kommunale Aufgabenträger. Der Gesamtauftrag gliedert sich in drei Lose: - Los 1 - Autarkes automatisches Fahrgastzählsystem: Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen. Dieses Los umfasst neben der Ausstattung der Fahrzeuge im Cluster Tübingen+ auch die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis. - Los 2 - Bordrechnergestütztes automatisches Fahrgastzählsystem: Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen mit Integration in bestehende Bordrechner-Infrastrukturen der Fa. INIT aus Karlsruhe. - Los 3 - Mandantenfähiges AFZS-Hintergrundsystem: Verarbeitung und Auswertung der Daten aus verschiedenen fahrzeugseitigen AFZS für das Cluster Tübingen+. Die Beschaffung erfolgt zeitlich gestaffelt, wobei die Lose einzeln vergeben werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst das oben beschriebene Los 3 und wird nicht weiter in Teillose aufgeteilt. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
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Die Abgabe mehrerer Teilnahmeanträge auf unterschiedliche Lose ist grundsätzlich zulässig. Werden mehrere Teilnahmeanträge abgegeben, muss jeder für sich wertbar sein.