Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und das Hilfetelefon Schwangere in Not im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
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Key information
Overview
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 VgV die Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Köln, deutschlandweit, DEA23, Germany
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 VgV die Dolmetscherdienstleistung für das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu vergeben. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Vertragsentwurf (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Köln, deutschlandweit, DEA23, Germany
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet. c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich. d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten. e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist. Neben den in dem Bewertungsraster Eignung angegebenen Eignungskriterien sind ebenfalls Eigenerklärungen und Nachweise zu den Punkten 9.1 und 9.4 der Bewerbungsbedingungen einzureichen. Hierfür ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 5.1.11 genannten URL heruntergeladen werden. g. Fragen sind bis zum 31.08.2026 um 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format mit einer Dateigröße von maximal 12 MB) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin kann zum Ausschluss führen. m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.