Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium-Oberasbach – Neubau Mehrfachsporthalle
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Key information
Overview
Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau einer 4-fache Sporthalle mit Tribüne auf dem Grundstück des Dietrich- Bonhoeffer Gymnasiums in Oberasbach als Ersatzbau für die bestehende Sporthalle. Die Umsetzung des Ersatzneubaus ist an einen Totalunternehmer vorgesehen. Die Sporthalle wurde zwischen 1974 bis 1978 errichtet. Durch den Ersatzneubau soll wieder der Sportunterricht in einer funktionalen Sporthalle, die Anpassung von Standards für die Meisterschaften, Verbesserung der Energieeffizienz und dadurch die Senkung der Betriebskosten ermöglicht werden. Für die Nutzer – Schülerrinnen, Schüler und Sportvereine von Landkreis Fürth – soll eine sichere und attraktive Sportstätte geboten werden, in der auch übergreifende Sportveranstaltungen, Hallenlandkreismeisterschaften oder internationale Hallenmasters stattfinden können. Während der Ausführung kann der Unterricht in der Bestandssporthalle weiter stattfinden, da der Ersatzneubau an einer anderen Stelle geplant ist. Der Vereinssport kann ebenfalls weitergeführt werden. Das Umkleidegebäude ist sehr marode und soll abgerissen werden. Die Flächen sollen idealerweise in dem neuen Sporthallengebäude mit integriert werden. Bei der Planung und Umsetzung sind insbesondere die Leitlinie Bau des Landkreises Fürth sowie die darin enthaltenen Anforderungen an klimaangepasstes, nachhaltiges und nach dem Low-Tech-Ansatz ausgerichtetes Bauen zu berücksichtigen. Maßgeblich sind dabei insbesondere eine lebenszyklusorientierte Planung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Klimaneutralität, flächensparendes Bauen, ein gesundes Raumklima sowie die Optimierung von Betrieb und Unterhalt. Die Zielstellung der zu vergebenden Projektmanagementleistungen gemäß § 2 AHO Heft 9 (Stand Mai 2025) besteht in der Unterstützung des Landkreises Fürth als Auftraggeber. Die Projektsteuerung agiert dabei als Stabfunktion des Bauherrn, um wirtschaftliche, termin- und kostengerechte Umsetzung des Ersatzbaus durch Totalunternehmer (TU) sicherzustellen. Im Rahmen des gewählten Realisierungsmodells (Totalunternehmer) beschränkt sich das Leistungsbild des Projektsteuerers auf die Überwachung, Kontrolle und Sicherstellung der Projektziele, da die operative Koordination der Nachunternehmer sowie die Ausführungsplanung und Bauüberwachung in der primären Verantwortung des Totalunternehmers liegt. Zusätzlich zu dem im HAV-KOM-Vertrag beschriebenen Leistungsbild nach AHO sind insbesondere folgende Leistungen Teil des Auftrags: -Vorbereitung der TU-Vergabe: Zusammenstellung der technischen und fachplanerischen Anforderungen (funktionale Leistungsbeschreibungen) als Grundlage für das TU-Paket, um ein vergleichbares Angebot zu ermöglichen, ggf. Ausschreibung einer objektbezogenen Planung zur Unterstützung; - Begleitung des Vergabeverfahrens zur Beauftragung des TU unter Berücksichtigung der Zielstellungen (Kosten, Termin, Qualität); - Koordination der Schnittstellen: Sicherstellung, dass die im TU enthaltenen Planungs- und Fachplanungsleistungen den Anforderungen des Landkreises entsprechen;
Albrecht-Dürer-Straße 9-11, Oberasbach, 90522, Fürth, Germany
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB und Russlandbezug nicht vorliegen, b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün hinterlegten Feldern) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. In der 1. Phase des Verfahrens – Einreichung der Teilnahmeanträge, werden keine Bieterunterlagen nachgefordert. Um den Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag bitte vollständig bei. In der 2. und 3. Phase – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, werden Unterlagen sowie Aufklärungen zu den Angebotsunterlagen nachgefordert. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß den veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern zum Verhandlungsverfahren: Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Wird die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber mit der zu erreichenden Höchstpunktzahl (32 Punkte) nicht erreicht, wird auf die Höchstzahl der Bewerber entsprechend der Reihenfolge der Bepunktung, bis zu einer erreichten Punktzahl von 23 Punkten, aufgestockt. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Punktzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Es werden zwei zusätzliche Teilnehmer bis zur o. g. Punktegrenze (23 Punkte) als Nachrücker gezogen, welche im Falle einer Absage der Teilnehmer, zu den weiteren Phasen des Verfahrens eingeladen werden können. Die Vorgaben zu Losziehung finden auch hier entsprechende Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt den Neubau einer 4-fache Sporthalle mit Tribüne auf dem Grundstück des Dietrich- Bonhoeffer Gymnasiums in Oberasbach als Ersatzbau für die bestehende Sporthalle. Die Umsetzung des Ersatzneubaus ist an einen Totalunternehmer vorgesehen. Die Sporthalle wurde zwischen 1974 bis 1978 errichtet. Durch den Ersatzneubau soll wieder der Sportunterricht in einer funktionalen Sporthalle, die Anpassung von Standards für die Meisterschaften, Verbesserung der Energieeffizienz und dadurch die Senkung der Betriebskosten ermöglicht werden. Für die Nutzer – Schülerrinnen, Schüler und Sportvereine von Landkreis Fürth – soll eine sichere und attraktive Sportstätte geboten werden, in der auch übergreifende Sportveranstaltungen, Hallenlandkreismeisterschaften oder internationale Hallenmasters stattfinden können. Während der Ausführung kann der Unterricht in der Bestandssporthalle weiter stattfinden, da der Ersatzneubau an einer anderen Stelle geplant ist. Der Vereinssport kann ebenfalls weitergeführt werden. Das Umkleidegebäude ist sehr marode und soll abgerissen werden. Die Flächen sollen idealerweise in dem neuen Sporthallengebäude mit integriert werden. Bei der Planung und Umsetzung sind insbesondere die Leitlinie Bau des Landkreises Fürth sowie die darin enthaltenen Anforderungen an klimaangepasstes, nachhaltiges und nach dem Low-Tech-Ansatz ausgerichtetes Bauen zu berücksichtigen. Maßgeblich sind dabei insbesondere eine lebenszyklusorientierte Planung, Ressourcenschonung, Energieeffizienz und Klimaneutralität, flächensparendes Bauen, ein gesundes Raumklima sowie die Optimierung von Betrieb und Unterhalt. Die Zielstellung der zu vergebenden Projektmanagementleistungen gemäß § 2 AHO Heft 9 (Stand Mai 2025) besteht in der Unterstützung des Landkreises Fürth als Auftraggeber. Die Projektsteuerung agiert dabei als Stabfunktion des Bauherrn, um wirtschaftliche, termin- und kostengerechte Umsetzung des Ersatzbaus durch Totalunternehmer (TU) sicherzustellen. Im Rahmen des gewählten Realisierungsmodells (Totalunternehmer) beschränkt sich das Leistungsbild des Projektsteuerers auf die Überwachung, Kontrolle und Sicherstellung der Projektziele, da die operative Koordination der Nachunternehmer sowie die Ausführungsplanung und Bauüberwachung in der primären Verantwortung des Totalunternehmers liegt. Zusätzlich zu dem im HAV-KOM-Vertrag beschriebenen Leistungsbild nach AHO sind insbesondere folgende Leistungen Teil des Auftrags: -Vorbereitung der TU-Vergabe: Zusammenstellung der technischen und fachplanerischen Anforderungen (funktionale Leistungsbeschreibungen) als Grundlage für das TU-Paket, um ein vergleichbares Angebot zu ermöglichen, ggf. Ausschreibung einer objektbezogenen Planung zur Unterstützung; - Begleitung des Vergabeverfahrens zur Beauftragung des TU unter Berücksichtigung der Zielstellungen (Kosten, Termin, Qualität); - Koordination der Schnittstellen: Sicherstellung, dass die im TU enthaltenen Planungs- und Fachplanungsleistungen den Anforderungen des Landkreises entsprechen;
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Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: freelance#