Dienstsocken, schwarz, Rahmenvereinbarungen
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Dienstsocken, schwarz (ASD 12551A) in einem Zeitraum von 96 Monaten.
Köln, 51149, Köln, Germany
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Die Anlage Mengenschlüssel mit den exakten Bedarfen je Los wird in der Angebotsphase bekannt gegeben. Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben. Jeder Bieter kann nur den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten.
Los 1: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von: Dienstsocken, schwarz (ASD12551A) unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 600.000 Paar
Köln, 51149, Köln, Germany
Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden .... Es gelten folgende besondere Bewerbungsbedingungen für Los 1: Bewerber und Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.
Los 2: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von: Dienstsocken, schwarz (ASD12551A) unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 600.000 Paar
Köln, 51149, Köln, Germany
Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden .... Es gelten folgende besondere Bewerbungsbedingungen für Los 2: Bewerber und Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.
Los 3: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von: Dienstsocken, schwarz (ASD12551A) unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 350.000 Paar
Köln, 51149, Köln, Germany
Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden .... Es gelten folgende besondere Bewerbungsbedingungen für Los 3: Bewerber und Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.
Los 4: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von: Dienstsocken, schwarz (ASD12551A) unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 350.000 Paar
Köln, 51149, Köln, Germany
Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden .... Es gelten folgende besondere Bewerbungsbedingungen für Los 4: Bewerber und Bieter sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Materialherstellung davon ausgenommen) lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt.
07 May 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
07 May 2026, 14:33
Issued at
Publication
09 Jun 2026, 08:00
LOT-0003 Participation request reception period
Deadline
09 Jun 2026, 08:00
LOT-0002 Participation request reception period
Deadline
09 Jun 2026, 08:00
LOT-0004 Participation request reception period
Deadline
09 Jun 2026, 08:00
LOT-0001 Participation request reception period
Deadline
15 Sept 2026, 00:00
LOT-0002 - Procurement project planned period start
Milestone
15 Sept 2026, 00:00
LOT-0004 - Procurement project planned period start
Milestone
15 Sept 2026, 00:00
LOT-0003 - Procurement project planned period start
Milestone
15 Sept 2026, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period start
Milestone
14 Sept 2034, 00:00
LOT-0002 - Procurement project planned period end
Deadline
14 Sept 2034, 00:00
LOT-0003 - Procurement project planned period end
Deadline
14 Sept 2034, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period end
Deadline
14 Sept 2034, 00:00
LOT-0004 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.