Dienstleistungen für den Betrieb eines Test Centers
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Key information
Overview
Die HZD hat im Jahr 2022 das Test Center Hessen etabliert und betreibt dieses seitdem als zentrale Organisationseinheit für standardisierte Testdienstleistungen.
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Standort der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. In Einzelfällen kann auch eine Leistungserbringung in anderen Dienststellen des Landes Hessen (z. B. IT-Stelle der Justiz in Bad Vilbel) notwendig sein., anyw-cou, Germany
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen sind entweder in Anlage 1 einzutragen oder als gesondertes Dokument beizufügen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. (6) Kriterienkatalog Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe anzugeben, welche Personen er für den Einsatz als Dienstleister beim Auftraggeber vorsieht. Insgesamt sind 10 Personen für die Rolle "Experte" gemäß Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung und 10 Personen für die Rolle "Spezialist" gemäß Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung anzugeben, wobei keine Person mehrmals angeboten werden darf, d.h. es müssen insgesamt 20 verschiedene Personen benannt werden. Es dürfen nicht mehr Personen angeboten werden als die geforderte Anzahl. Werden weniger als 20 Personen angeboten, ist das Angebot unvollständig und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Personenbenennungen ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ausgeschlossen, da es sich bei den Angaben im Kriterienkatalog um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Es wird insoweit auf Ziffer 1.19 dieser Ausschreibungsbestimmungen verwiesen. Der Kriterienkatalog besteht aus 20 Tabellenblättern (zuzüglich des Titelblatts und der Erläuterungen). Die 20 angebotenen Personen müssen im Kriterienkatalog namentlich benannt und anhand der vorgegebenen Kriterien über das "Dropdown-Menü" bewertet werden. Alle darüberhinausgehenden Personen, die gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit abgerufen werden (d.h. ab Person 21), müssen die Mindestanforderungen für das jeweilige Rollenprofil gemäß Ziffer 4.2 bzw. 4.3 der Leistungsbeschreibung erfüllen. In diesem Fall ist kein Kriterienkatalog einzureichen, sondern die Mindestanforderungen sind mittels eines Kompetenzprofils mit dem Angebot für den Einzelabruf nachzuweisen (vgl. Ziffer 4.5 des Rahmenvertrages).
Mit fortschreitender Digitalisierung in der Landesverwaltung steigen auch die Anforderungen an die Qualitätssicherung. Denn ohne ausreichend getestete - und damit qualitätsgesicherte - Lösungen ist ein stabiler IT-Betrieb nicht zu gewährleisten. Gesetzliche Vorgaben an die Sicherheit und die Barrierefreiheit der bereitgestellten Verfahren erhöhen die Anforderungen zusätzlich. Vor diesem Hintergrund hat die HZD im Jahr 2022 das Test Center Hessen (TCH) etabliert und betreibt dieses seitdem als zentrale Organisationseinheit für standardisierte Testdienstleistungen. Das Test Center Hessen fungiert als zentrale Organisationseinheit für standardisierte Testdienstleistungen und orientiert sich hierbei an etablierten Industrienormen und Best Practices, insbesondere an ISO/IEC 29119 sowie ISTQB. Das Test Center Hessen (TCH) der HZD bietet internen und externen Kunden maßgeschneiderten Service rund um das Thema Testen. Hinzu kommen umfassende Dienstleistungen in Form von individuell kombinierbaren Modulen. Die Module sind weitgehend standardisiert aufgebaut. Sie können je nach Bedarf zusammengestellt werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Unterstützung des bereits etablierten und operativ betriebenen Test Centers Hessen durch externe IT-Dienstleister. Ziel des Test Centers ist insbesondere die Erhöhung der Softwarequalität sowie die Reduzierung von Risiken im Softwarelebenszyklus. Zur Unterstützung dieser Ziele werden unter anderem folgende Leistungen benötigt: • Beratung rund um das Thema Test • Standardisierung und Automatisierung des Testvorgehens • Erbringung von Testserviceleistungen in unterschiedlichen Themengebieten (Testmanagement,Testautomatisierung,Testdatenmanagement, Last- und Performancetests, Funktionale (manuelle) Tests einschließlich fachlicher Qualitätssicherung sowie Barrierefreiheitstests, siehe Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung) • Bereitstellung von Templates und Methoden Nach aktuellem Planungsstand sowie unter Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe weiterer Fachbereiche und Dienststellen wird für die maximale Vertragslaufzeit von bis zu 48 Monaten von einem Gesamtbedarf von ca. 37.730 Personentagen (PT) ausgegangen (unverbindliche Schätzmenge).
Die Orte der Leistungserbringung sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Hünfeld und Mainz sowie der Standort der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. In Einzelfällen kann auch eine Leistungserbringung in anderen Dienststellen des Landes Hessen (z. B. IT-Stelle der Justiz in Bad Vilbel) notwendig sein., anyw-cou, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 40.800.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.