Demokratieort neu leben - Rathaus wird Quartiershaus - Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8
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Key information
Overview
Der Ortsteil Blumenthal gehört zu den am stärksten benachteiligten Stadtteilen in Bremen. In seinem Zentrum steht das denkmalgeschützte, jedoch seit Jahren weitestgehend ungenutzte ehemalige Rathaus. Es bildet das Herzstück des 2022 nach BauGB ausgewiesenen Sanierungsgebietes Blumenthal. Die Zugänglichkeit und Aufteilung des Gebäudes entsprechen nicht mehr den Anforderungen für öffentliche Nutzungen. Der Standort des Objektes, seine historische Bedeutung und stadtbildprägende Gestaltung prädestiniert es jedoch für eine öffentliche Nutzung. Mit dem Projekt "Demokratieort neu leben - Rathaus wird Quartiershaus" soll das historische Rathaus Blumenthal zu einem Ort der Demokratieförderung und des Gemeinwesens umgebaut werden. Das Gesamtvorhaben besteht aus zwei zeitlich dicht aufeinanderfolgenden bzw. in der Planung parallel ausgeführten Bauabschnitten: Der Umbau des Bestandsgebäudes (historisches Rathaus) (1. Bauabschnitt) sowie die Ergänzung durch einen Anbau südlich des Bestandsgebäudes (2. Bauabschnitt). Die Aktivierung des Rathauses gehört zu den wichtigsten Schlüsselmaßnahmen des 2023 beschlossenen integrierten Entwicklungskonzepts (IEK): Das Gebäude prägt den Stadtraum erheblich, stellt durch seine Lage eine zentrale Schnittstelle dar und ist ein "Scharnier" zwischen dem Stadtteilzentrum und dem sich entwickelnden Kämmerei-Quartier auf dem etwa 40 ha großen Areal der ehemaligen Bremer Wollkämmerei. Das neue Quartiershaus soll als Ensemble bestehend aus dem wieder zu belebenden Rathaus und einem unmittelbar anschließenden Neubau entstehen. Der zu erstellende Anbau muss sich denkmalgerecht an den Bestandsbau anfügen. Trotz eines vergleichbar großen Bauvolumens soll sich der Erweiterungsbau dem Hauptgebäude unterordnen. Die Planung des Bestandsgebäudes und des Erweiterungsneubaus wird derzeit durch ein nicht offenen, einphasigen, hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt. Die Beauftragung dieser Leistungen ist für Ende 2026 vorgesehen. Das Projekt wird als Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" gefördert. In diesem werden national und international wahrnehmbare Projekte gefördert, von denen deutliche Impulse für die Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik ausgehen. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und Beteiligungsprozesse aus. Die Wärmeversorgung des Projekts ist über einen Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz vorgesehen. Die Neuverlegung der Abwasserleitungen innerhalb des Gebäudes sowie in den Außenanlagen hat unabhängig von der Ausführung des öffentlichen Entwässerungssystems als Mischsystem grundsätzlich im Trennsystem zu erfolgen, getrennt nach Schmutz- und Regenwasser. Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zurückzuhalten und über geeignete Maßnahmen wie Mulden-, Rigolen- oder Schachtversickerung zu versickern. Auf raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ist soweit technisch möglich zu verzichten. Die vorgesehenen Projektkosten belaufen sich auf ca. 8,85 Mio. EUR (netto) für die KG 300 - 500. Davon entfallen ca. 2,76 Mio. EUR (netto) auf die KG 400. Meilensteine des Projekts: - Leistungsphase 1-3: bis April 2027 - Leistungsphase 4: bis Mai 2027 - Baubeginn: 04.09.2028 - Geplante Fertigstellung Bestandsumbau: 01.09.2029 - Geplante Fertigstellung Erweiterungsneubau: 01.05.2030
anyw-cou, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VMGME# Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde mit dem 5. EU-Sanktionspaket am 8. April 2022 ein Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt (Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014). Seit dem 9. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen oder Organisationen zu vergeben oder mit diesen zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige bzw. in Russland niedergelassene Organisationen, b) Organisationen mit über 50 % russischer Beteiligung, c) Akteure, die im Namen oder auf Anweisung der unter a) oder b) genannten handeln, einschließlich relevanter Unterauftragnehmer und Lieferanten. Das Verbot gilt für alle Aufträge gemäß den EU-Vergaberichtlinien. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe per Eigenerklärung im Teilnahmeantrage nachweisen. Bewerber, die fristgerecht einen vollständigen Teilnahmeantrag einreichen und die formellen Mindestanforderungen erfüllen, werden zur Bewertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt aus den Bewerbern, welche die wirtschaftlichen, beruflichen und technischen Mindestanforderungen erfüllen und nicht ausgeschlossen wurden, und fordert sie zur Abgabe eines Angebots auf. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 eingereichten zwei besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2016) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-4 Punkte) und vergleichbare Bauaufgabe (0-4 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Zur Bewertung der Referenzprojekte müssen die relevanten Projektparameter vollständig benannt und in den vorgegebenen Formularen des Bewerbungsbogens dokumentiert werden. Referenzen können von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft oder von Unterauftragnehmern stammen. Projektleiterreferenzen sind nur zulässig, wenn das benannte Team im Auftragsfall in Gänze verfügbar ist. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in der Anlage "Auswahlkriterien" geregelt. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen mit allen geforderten Nachweisen (aktuell, gültig, max. 12 Monate alt) werden berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail sind ausgeschlossen; die Frist ist verbindlich. Bei gleichwertigen Bewerbungen behält sich der Auftraggeber ein Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV vor. Ausländische Nachweise werden anerkannt, wenn sie rechtskonform im Herkunftsland erstellt wurden und in mind. einfacher, deutscher Übersetzung vorliegen. Die bereitgestellten Unterlagen sind verbindlich und zwingend zu beachten. Die Vergabestelle prüft alle Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer Nachfrist (i. d. R. 6 Kalendertage) nachgefordert werden. Erfolgt keine fristgerechte Nachreichung, kann dies zum Ausschluss führen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Ansprechpartner benannt wird. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über das angegebene Vergabeportal einzureichen. Die Angebotsaufforderung erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist und wird ausschließlich über das Vergabeportal versendet. Auch die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich über dieses Portal. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf Basis der ursprünglichen Angebote erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot mit höchster Gesamtpunktzahl (§ 58 VgV). Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst der Preis und bei bestehender Punktgleichheit das Los durch ein unabhängiges Gremium. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen. Anfragen per Telefon oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Antworten erfolgen anonymisiert über das Portal. Registrierte Nutzer erhalten Benachrichtigungen über neue Informationen. Kontaktdaten im Teilnahmeantrag gelten bis Verfahrensende. Änderungen sind umgehend mitzuteilen; die auf der Vergabeplattform hinterlegte E-Mail-Adresse muss aktuell sein. Die Verantwortung des rechtzeitigen Abrufs von Nachrichten auf der Vergabeplattform liegt beim Bewerber / Bieter.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in § 3 des Vertragsmusters genannten Leistungen: Grundleistungen: - Leistungsphasen 1-3 der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8; - Leistungsphasen 4-9 der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) gem. Vertragsmuster Optionale besondere Leistungen: - Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; - Qualitätssicherung während der Bauphase; - Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern für die Lph. 3; - Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern für die Lph. 5 bis 8; - Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern; - Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung in Lph. 2 und 3 nach HOAI; - Mitwirken bei der Aufstellung Brandschutzmatrix; - Bestandsaufnahme; - Bemusterungskatalog TGA; - Ausschreibungszeichnungen; - Vorgaben und/oder Änderungen des BOA einarbeiten; - Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand; - Vertiefte Preisprüfung nach VOB und dem Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz; - Weitere besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.
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