Containergestellung und Entsorgung von Altholz, Bauschutt und Wertstoffen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027
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Key information
Overview
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern für die Erfassung von Altholz I-IV, Metallschrott, Bauschutt, Kunststoff und Flachglas auf Wertstoffhöfen des Ennepe-Ruhr-Kreises, sowie bezüglich Metallschrott, Kunststoff und Altholz IV gegebenenfalls - im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber - auf bestimmten Betriebshöfen kreisangehöriger Städte. Gegenstand der Ausschreibung ist zudem der Transport der Container sowie die Verwertung der Abfälle. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Angaben zu den 5 Losen und die Leistungsbeschreibung (insbesondere Kapitel I Ziff. 2.2 und Kapitel II) verwiesen.
Die Containergestellung und Übernahme findet an den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises an zwei Standorten statt, zum einen am Wertstoffzentrum Witten, Adresse: Bebbelsdorf 73-77, 58454 Witten sowie am Wertstoffzentrum Gevelsberg, Adresse: Hundeicker Str. 24 -26, 58285 Gevelsberg. Der AN muss die Abfälle von beiden Standorten abholen und verwerten. Im Falle der Ausübung des jeweiligen Optionsrechtes durch den Auftraggeber kommen ggf. die Containergestellung, der Transport und die Verwertung von folgenden Betriebshöfen hinzu: Los 1 Container für Altholz IV - Betriebshof der Stadt Schwelm Los 3 (Metallschrott) und Los 4 (Kunststoff) - Betriebshöfe der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Übernahmeort während der Vertragslaufzeit wechselt. Für die Behandlungs-/Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen der Lose 1 bis 5 werden keine Standorte vorgegeben., 58285, Gevelsberg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Germany
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von getrennten Containern zur Erfassung von Altholz I-III und Altholz IV auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber die Gestellung eines Containers für Altholz IV auf dem Betriebshof der Stadt Schwelm. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.
Die Containergestellung und Übernahme findet an den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises an zwei Standorten statt, zum einen am Wertstoffzentrum Witten, Adresse: Bebbelsdorf 73-77, 58454 Witten und am Wertstoffzentrum Gevelsberg, Adresse: Hundeicker Str. 24 -26, 58285 Gevelsberg sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber die Gestellung eines Containers für Altholz IV auf dem Betriebshof der Stadt Schwelm. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Übernahmeort während der Vertragslaufzeit wechselt. Für die Behandlungs-/Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen der Lose 1 bis 5 werden keine Standorte vorgegeben., Ennepe-Ruhr-Kreis, Germany
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.
Die Containergestellung und Übernahme findet an den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises an zwei Standorten statt, zum einen am Wertstoffzentrum Witten, Adresse: Bebbelsdorf 73-77, 58454 Witten und am Wertstoffzentrum Gevelsberg, Adresse: Hundeicker Str. 24 -26, 58285 Gevelsberg. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Übernahmeort während der Vertragslaufzeit wechselt. Für die Behandlungs-/Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen der Lose 1 bis 5 werden keine Standorte vorgegeben., Ennepe-Ruhr-Kreis, Germany
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Metallschrott auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts (s.u.) durch den AG auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.
Die Containergestellung und Übernahme findet an den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises an zwei Standorten statt, zum einen am Wertstoffzentrum Witten, Adresse: Bebbelsdorf 73-77, 58454 Witten und am Wertstoffzentrum Gevelsberg, Adresse: Hundeicker Str. 24 -26, 58285 Gevelsberg sowie gegebenenfalls - im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den AG - auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Übernahmeort während der Vertragslaufzeit wechselt. Für die Behandlungs-/Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen der Lose 1 bis 5 werden keine Standorte vorgegeben., Ennepe-Ruhr-Kreis, Germany
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Kunststoff auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg, sowie gegebenenfalls im Falle der Ausübung des Optionsrechts (s.u.) durch den AG auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.
Die Containergestellung und Übernahme findet an den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises an zwei Standorten statt, zum einen am Wertstoffzentrum Witten, Adresse: Bebbelsdorf 73-77, 58454 Witten und am Wertstoffzentrum Gevelsberg, Adresse: Hundeicker Str. 24 -26, 58285 Gevelsberg sowie gegebenenfalls - im Falle der Ausübung des Optionsrechts durch den AG - auf den Betriebshöfen der kreisangehörigen Städte Hattingen, Herdecke, Schwelm und Wetter. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Übernahmeort während der Vertragslaufzeit wechselt. Für die Behandlungs-/Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen der Lose 1 bis 5 werden keine Standorte vorgegeben., Ennepe-Ruhr-Kreis, Germany
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,
Gegenstand der Leistung ist die Gestellung von Containern zur Erfassung von Flachglas auf den Wertstoffhöfen des Kreises in Witten und Gevelsberg. Zudem ist Gegenstand der Leistung der Transport der Container und die Verwertung der Abfälle.
Die Containergestellung und Übernahme findet an den Wertstoffzentren des Ennepe-Ruhr-Kreises an zwei Standorten statt, zum einen am Wertstoffzentrum Witten, Adresse: Bebbelsdorf 73-77, 58454 Witten und am Wertstoffzentrum Gevelsberg, Adresse: Hundeicker Str. 24 -26, 58285 Gevelsberg. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Übernahmeort während der Vertragslaufzeit wechselt. Für die Behandlungs-/Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen der Lose 1 bis 5 werden keine Standorte vorgegeben., Ennepe-Ruhr-Kreis, Germany
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,