Bustransferleistungen für die Zentrale Ausländerbehörde vom 01.01.2027 bis 31.12.2028
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Key information
Overview
Bereitstellung und Betrieb zweier klimatisierter Reisebusse mit ausreichendem Gepäckstauraum sowie mit Fahrerin bzw. Fahrer zum Transfer der von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) zu betreuenden Asylsuchenden in die entsprechenden Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Nordrhein-Westfalen in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028
- Transfer der Asylsuchenden einschließlich Gepäck ab 6:00 Uhr zwischen der Unterkunft Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder der Unterkunft Niedernholz 2, 33699 Bielefeld zur ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld und/oder zum Ankunftszentrum des Bundesamtes Außenstelle Bielefeld, Feilenstraße 10-12, 33602 Bielefeld. Die Anzahl der tatsächlichen Fahrten je Tag ist abhängig von der jeweiligen Auslastung der Einrichtungen und kann - z. B. saisonal bedingt - deutlichen Schwankungen unterliegen. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 3 - 5 x Fahrten täglich je Bus ausgegangen werden. - Transfer der Asylsuchenden in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW (beispielsweise Bad Driburg, Borgentreich, Herford, Ibbenbüren, Ratingen, Rheine, Olpe). Diese Transfers finden je Bus in der Regel 1 x täglich von montags bis freitags statt. Im Rahmen einer Fahrt wird überwiegend nur eine ZUE angefahren. - Darüber hinaus sind gelegentliche Transferfahrten - durchschnittlich ca. 1 - 2 x wöchentlich je Bus - innerhalb von Bielefeld zu erbringen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fahrten zum Hauptbahnhof oder zu Arztpraxen handeln. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch. - Außerhalb der Fahrtzeiten für die unter den o. g. Spiegelstrichen genannten Fahrten sind die Reisebusse während der o. g. Einsatzzeit auf bereitgestellten Parkflächen nahe der ZAB bereitzuhalten, um die Transfers der Asylsuchenden von der ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld, zurück zu den Unterkünften Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder Niedernholz 2, 33699 Bielefeld oder gelegentliche Transferfahrten gem. des vorherigen Punktes durchzuführen. Die Transfers zu den Unterkünften finden über den ganzen Tag verteilt statt. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 4 - 6 x Fahrten täglich ausgegangen werden., Bielefeld, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYT1H00C90# Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Übernahme des Bustransfers von Asylsuchenden, die von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld (ZAB) zu betreuen sind.
- Transfer der Asylsuchenden einschließlich Gepäck ab 6:00 Uhr zwischen der Unterkunft Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder der Unterkunft Niedernholz 2, 33699 Bielefeld zur ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld und/oder zum Ankunftszentrum des Bundesamtes Außenstelle Bielefeld, Feilenstraße 10-12, 33602 Bielefeld. Die Anzahl der tatsächlichen Fahrten je Tag ist abhängig von der jeweiligen Auslastung der Einrichtungen und kann - z. B. saisonal bedingt - deutlichen Schwankungen unterliegen. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 3 - 5 x Fahrten täglich je Bus ausgegangen werden. - Transfer der Asylsuchenden in die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes NRW (beispielsweise Bad Driburg, Borgentreich, Herford, Ibbenbüren, Ratingen, Rheine, Olpe). Diese Transfers finden je Bus in der Regel 1 x täglich von montags bis freitags statt. Im Rahmen einer Fahrt wird überwiegend nur eine ZUE angefahren. - Darüber hinaus sind gelegentliche Transferfahrten - durchschnittlich ca. 1 - 2 x wöchentlich je Bus - innerhalb von Bielefeld zu erbringen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fahrten zum Hauptbahnhof oder zu Arztpraxen handeln. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch. - Außerhalb der Fahrtzeiten für die unter den o. g. Spiegelstrichen genannten Fahrten sind die Reisebusse während der o. g. Einsatzzeit auf bereitgestellten Parkflächen nahe der ZAB bereitzuhalten, um die Transfers der Asylsuchenden von der ZAB, Am Stadtholz 26, 33609 Bielefeld, zurück zu den Unterkünften Gütersloher Str. 259, 33649 Bielefeld und / oder Niedernholz 2, 33699 Bielefeld oder gelegentliche Transferfahrten gem. des vorherigen Punktes durchzuführen. Die Transfers zu den Unterkünften finden über den ganzen Tag verteilt statt. Bezogen auf die Vertragslaufzeit kann von durchschnittlich 4 - 6 x Fahrten täglich ausgegangen werden., Bielefeld, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Unternehmen Eine Genehmigung nach § 43 Personenbeförderungsgesetz für den Sonderlinienbusverkehr muss spätestens zum Vertragsbeginn am 01.01.2027 und während der gesamten Vertragslaufzeit vorliegen. Die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers ist an den Einsatztagen während der Zeit von 6:00 - 19:30 Uhr zu gewährleisten. Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mind. 6 Mio. Euro) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügen. Fahrzeuge Es dürfen nur zur Personenbeförderung geeignete und bestimmte Kraftfahrzeuge gemäß §§ 16 ff. BOKraft verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen sich stets optisch und technisch in einwandfreiem, den rechtlichen Vorschriften entsprechendem Zustand befinden. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro VI erfüllen. Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen den gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechen. Die eingesetzten Reisebusse müssen klimatisiert sein und über jeweils ausreichenden Gepäckstauraum verfügen. Ein Bus muss mit mindestens 45 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz, der andere Bus mit mindestens 20 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz zugelassen sein. Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einem Kraftfahrzeugdeckungsschutz von mind. 100 Millionen EUR je Schadensereignis für die hier eingesetzten Fahrzeuge verfügen. Fahrpersonal Für die Ausführung der Leistung ist ein fester Personenkreis einzusetzen, so dass eine einmalige Einweisung ausreichend ist. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für das von ihm eingesetzte Fahrpersonal. Insbesondere hat sie/er dafür zu sorgen, dass nur Personen eingesetzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse D sind. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer darf Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen deren Eignung, Zuverlässigkeit oder Fahrtüchtigkeit sprechen. Das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der Transport von Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen ist immer mal wieder notwendig und durch das Fahrpersonal durch Hilfestellungen beim Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Das Fahrpersonal ist mit Mobiltelefonen auszustatten (je Fahrzeug ein Mobiltelefon), um eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit während der Einsatzzeiten durch die ZAB sicherzustellen. Die Telefonnummern sind der ZAB zu Vertragsbeginn mitzuteilen. Änderungen der Telefonnummern während der Vertragslaufzeit sind der ZAB unverzüglich mitzuteilen.