Bus- und Transferleistungen, LFS

Estimated value€1
DeadlineExpired15 Sept 2026, 12:00
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Identifier
Contract type
—
Deadline
15 Sept 2026, 12:00
CPV codes
60170000 - Hire of passenger transport vehicles with driver60172000 - Hire of buses and coaches with driver
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€1
Publication date
14 Aug 2026, 06:56

Overview

Transfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.

Ansbach, 91522, Ansbach, Germany

Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV). Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Transfer- bzw. Beförderungsleistungen zwischen den Liegenschaften der Landesfinanzschule Bayern (LFS), angemieteten Gebäuden und weiteren Anfahrtsorten (z.B. Hotels). Die geforderte Leistung umfasst den regelmäßigen Transport der Auszubildenden während der vorgegebenen Schul- und Studienzeiten. Die jeweiligen Fahrten umfassen das Abholen, Befördern und das Zurückbringen von Personen zu den vereinbarten Zielorten und Fahrzeiten.

Ansbach, 91522, Ansbach, Germany

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.