Büroausstattung
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Key information
Overview
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMZKQ# Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für: Los 1 Büromöbel: EUR 1.639.200,00 Los 2 Bürostühle. EUR 234.000,00 Los 3 Regalsysteme: EUR 440.400,00 Los 4 Schließfächer: EUR 656.400,00 Los 5 Akustikkabinen: EUR 998.400,00 Los 6 Mittelinseln: EUR103.200,00 Los 7 Loungemöbel: EUR 774.000,00. Bei Erreichen dieser Höchstwerte endet der Rahmenvertrag im jeweiligen Fachlos automatisch.
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Die Leistung wird aufgeteilt in folgende sieben Fachlose vergeben: Fachlos 1 - Büromöbel Fachlos 2 - Bürostühle Fachlos 3 - Regalsysteme Fachlos 4 - Schließfächer mit Aufbewahrungskorb Fachlos 5 - Akustikkabinen Fachlos 6 - Mittelinseln Fachlos 7 - Loungemöbel. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Die Leistung wird aufgeteilt in folgende sieben Fachlose vergeben: Fachlos 1 - Büromöbel Fachlos 2 - Bürostühle Fachlos 3 - Regalsysteme Fachlos 4 - Schließfächer mit Aufbewahrungskorb Fachlos 5 - Akustikkabinen Fachlos 6 - Mittelinseln Fachlos 7 - Loungemöbel. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Die Leistung wird aufgeteilt in folgende sieben Fachlose vergeben: Fachlos 1 - Büromöbel Fachlos 2 - Bürostühle Fachlos 3 - Regalsysteme Fachlos 4 - Schließfächer mit Aufbewahrungskorb Fachlos 5 - Akustikkabinen Fachlos 6 - Mittelinseln Fachlos 7 - Loungemöbel. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Die Leistung wird aufgeteilt in folgende sieben Fachlose vergeben: Fachlos 1 - Büromöbel Fachlos 2 - Bürostühle Fachlos 3 - Regalsysteme Fachlos 4 - Schließfächer mit Aufbewahrungskorb Fachlos 5 - Akustikkabinen Fachlos 6 - Mittelinseln Fachlos 7 - Loungemöbel. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Die Leistung wird aufgeteilt in folgende sieben Fachlose vergeben: Fachlos 1 - Büromöbel Fachlos 2 - Bürostühle Fachlos 3 - Regalsysteme Fachlos 4 - Schließfächer mit Aufbewahrungskorb Fachlos 5 - Akustikkabinen Fachlos 6 - Mittelinseln Fachlos 7 - Loungemöbel. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Die Leistung wird aufgeteilt in folgende sieben Fachlose vergeben: Fachlos 1 - Büromöbel Fachlos 2 - Bürostühle Fachlos 3 - Regalsysteme Fachlos 4 - Schließfächer mit Aufbewahrungskorb Fachlos 5 - Akustikkabinen Fachlos 6 - Mittelinseln Fachlos 7 - Loungemöbel. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung gemäß den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definierten Anforderungen. Die Leistung wird aufgeteilt in folgende sieben Fachlose vergeben: Fachlos 1 - Büromöbel Fachlos 2 - Bürostühle Fachlos 3 - Regalsysteme Fachlos 4 - Schließfächer mit Aufbewahrungskorb Fachlos 5 - Akustikkabinen Fachlos 6 - Mittelinseln Fachlos 7 - Loungemöbel. Nähere Einzelheiten können den den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Fachlose entnommen werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig., Kommandantenstraße 18, Berlin, 10969, Berlin, Germany
08 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
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08 Jun 2026, 14:10
Issued at
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09 Jul 2026, 10:00
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09 Jul 2026, 10:00
LOT-0001 Tender submission deadline period
Deadline
09 Jul 2026, 10:00
LOT-0006 Tender submission deadline period
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09 Jul 2026, 10:00
LOT-0007 Tender submission deadline period
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09 Jul 2026, 10:00
LOT-0005 Tender submission deadline period
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09 Jul 2026, 10:00
LOT-0003 Tender submission deadline period
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09 Jul 2026, 10:00
LOT-0002 Tender submission deadline period
Deadline
09 Jul 2026, 10:30
LOT-0005 - Misc event
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09 Jul 2026, 10:30
LOT-0003 - Misc event
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09 Jul 2026, 10:30
LOT-0006 - Misc event
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LOT-0002 - Misc event
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09 Jul 2026, 10:30
LOT-0001 - Misc event
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