Bürgerhaus Kastel-Kostheim- Rohbauarbeiten
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Key information
Overview
Rohbauarbeiten
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zulässig. Enthalten die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den AG unverzüglich, gebündelt, darauf hinzuweisen. Die Einreichung erfolgt in Textform über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD. Die Beantwortungen von Bieterfragen werden rechtzeitig, in anonymisierter Form, an die beteiligten Bieter über das Vergabeportal bekannt gegeben. Die Beantwortungen von Bieterfragen werden als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung verstanden und werden ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen und Vertragsbestandteil. Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform (eHAD) zu führen, damit Sie stets direkt über mögliche Änderungen in den Vergabeunterlagen, bei Bieterfragen und Antworten informiert werden können. Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Grundlage des Angebots sind die Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 09.01.2007 (ABL). Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform (eHAD) wenden Sie sich bitte an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. unter Tel. 0611-97458828 oder E-Mail: [email protected]. Hinweis für Bietergemeinschaften: Sämtliche Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Anlage "Bietergemeinschaft" (Formblatt) ausgefüllt einreichen. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung anzuerkennen. --- Hinweis zur Eignungsleihe: Sofern Bewerber den Einsatz von Nachunternehmen in Betracht ziehen, muss bei Eignungsleihe ein Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann in Form einer Erklärung in Formular "BVB Weitergabe v Arbeiten Angaben über den NU" eingereicht werden. Vertragsstrafe nach Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Bieter und deren Nachunternehmer haben nach dem Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz (Gültig ab 01.09.2021) die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 Abs.1-2 und die Bescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren nach § 5 Abs. 3 abzugeben. Die Verpflichtungserklärung nach HVTG und die Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit sind bei Eignungsleihe mit dem Angebot vom Nachunternehmer unterschrieben abzugeben. Dies gilt auch für Verleihunternehmen.
19 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
20 May 2026, 12:05
Dispatch date
Milestone
20 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
23 Jun 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
04 Oct 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
17 Aug 2028, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.