Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (BEG); Los 2: Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock"
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Key information
Overview
Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock" in Herne. In einer Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen als belastbare Grundlage für Verhandlungsgespräche mit Grundstückseigentümern, Fördermittelgebern und potenziellen Investoren genutzt werden, um Möglichkeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Zukunftsszenarien zu finden. Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, für die Gebäude und das Areal des ehemaligen Kraftwerks eine Neunutzung unter den genannten Rahmenbedingungen zu definieren, diese darzustellen und auf ihre Plausibilisierung zu überprüfen. Hierbei geht es nicht darum, ein alleiniges Leitbild als singulären Lösungsansatz zu entwickeln, vielmehr soll die Neunutzung in Varianten parallel dargestellt werden.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMWPC# - Fortsetzung die wichtigsten Merkmale des Verfahrens - - 7. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 8. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt. 9. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen. 10. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.