BIM Manager 70-00411-2230-I - PR1194804-2230-B
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Key information
Overview
BIM Manager 70-00411-2230-I
"Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital anzubieten. Die Vergabeunterlagen können über das unter 5.1.11. der Bekanntmachung genannte Vergabeportal frei abgerufen werden. Der Angebotsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter 5.1.12. der Bekanntmachung angegebenen Schlusstermin als Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig. Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Vergabeplattform für dieses Verfahren ist kostenfrei. Ergänzung zu 5.1.12 der Bekanntmachung: elektronischen Rechnungsstellung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist in digitaler Form (ggf. inkl. Nachweise) als PDF im Format ZUGFeRD (in der jeweils gültigen Fassung) möglich." "Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."
19 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
20 May 2026, 13:26
Dispatch date
Milestone
21 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
29 May 2026, 08:30
Submission deadline
Deadline
09 Aug 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
27 Dec 2029, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.