Betriebswirtschaftliches Monitoring für die Hessischen Inklusionsbetriebe, LWV Hessen
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Key information
Overview
Betriebswirtschaftliches Monitoring für die Hessischen Inklusionsbetriebe im Sinne der §§ 215 ff SGB IX für den LWV Hessen in Kassel
Die Maßnahme wird rein elektronisch über die Vergabeplattform "eHAD" abgewickelt. Daher hat auch die Kommunikation und die Angebotseinreichung ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu erfolgen. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind NICHT zugelassen. Bei technischen Problemen können sich die Bieter an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen wenden (Tel. 0611/97458828). Sämtliche KOMMUNIKATION hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Sind nicht alle geforderten Bieter-Angaben und -Nachweise dem Angebot beigefügt und ist die Nachforderung zugelassen, erfolgt dies durch die jeweilige LWV-Fachabteilung per eMail. Notwendige Angebotsaufklärungen erfolgen ebenso durch die LWV-Fachabteilung per eMail. Die LWV-Fachabteilung kann hierfür externe Personen autorisieren (z. B. beauftragte Fachplaner). ANGEBOTSPREISE sind in dem von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Leistungs-VERZEICHNIS (AI-System-Leistungsverzeichnis.aidf ) einzugeben (VHB 632 3.2). Fehlen hier die Preisangaben ist das Angebot auszuschließen, auch wenn z. B. eine händisch ausgefüllte und gescannte pdf-Version beigefügt ist. > Es gilt die elektronische Preisangabe! Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter dass alle Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Bietereigene, ggf. beigefügte Geschäftsbedingungen sind ungültig. Natürliche Personen, aber auch Unternehmen, erklären sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass die Vergabestelle vorgeschriebene Abfragen einleitet, insbesondere Wettbewerbsregister. Die dazu erforderlichen Angaben werden in Systemfeldern und der Eigenerklärung erfragt. Ohne positive Registerauskunft darf kein Auftrag erteilt werden. Wertungsgleiche Angebote/Angebotspatt a) Sind bei Ausschreibungsmaßnahmen mit Wertungspunkten Angebote objektiv Punktgleich bewertet, entscheidet allein das Kriterium "Preis" über den Zuschlag. b) Sind bei Ausschreibungsmaßnahmen mit Zuschlagkriterium "100% Preis" zwei Angebote preisgleich, entscheidet der Bedarfsträger per Los. Im Rahmen der Angebotsabgabe und an Stelle von Anlagen sind Hyperlinks unzulässig (EuGH 03.07.2025 - C-534/23P, C-539/23P - (Datenintegrität und Gleichbehandlung))