Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimekhw 01/2026KGKrankenhaus Wermelskirchen GmbH
Estimated value—
DeadlineExpired23 Oct 2026, 08:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
23 Oct 2026, 08:00
CPV codes
66000000 - Financial and insurance services66500000 - Insurance and pension services66520000 - Pension services
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
5 Oct 2026, 16:33

Overview

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Wermelskirchen, 42929, Rheinisch-Bergischer Kreis, Germany

A) Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei, maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium 1: Bonität max. 200 Punkte; bewertet wird die Ausfallwahrscheinlichkeit (pd-Wert) der geforderten Bonitätsauskunft (siehe Punkt 5.2.2 lfd. Nr. 7). im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Mindestanforderung: Siehe unter Eignungskriterien in dieser Bekanntmachung. Auswahlkriterium 2: Selbstreferenz IT max. 400 Punkte; die Bewerber werden dazu aufgefordert, eine Selbstreferenz zu den verwendeten Verwaltungs- und Bestandsführungssystemen für die betriebliche Altersvorsorge zu erstellen. Die Selbstreferenz darf den Umfang von 5 DIN-A4-Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt) nicht überschreiten und muss sich auf das beim Bewerber tatsächlich eingesetzte System beziehen. Weitergehende inhaltliche Anforderungen gemäß Punkt 5.3.2 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Auswahlkriterium 3: Selbstreferenz Datenschutz max. 400 Punkte; die Bewerber werden dazu aufgefordert, eine Selbstreferenz zu den beim Bewerber im Zusammenhang mit der Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge eingesetzten Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu erstellen. Die Selbstreferenz darf den Umfang von 5 DIN-A4-Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt) nicht überschreiten und muss sich auf die beim Bewerber tatsächlich eingesetzten Maßnahmen und Prozesse beziehen. Weitergehende inhaltliche Anforderungen gemäß Punkt 5.3.3 im Dokument "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags". Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.

Der Auftraggeber ist ein kommunales Unternehmen. Die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten wurde bislang über die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) abgebildet. Im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist diese Mitgliedschaft entfallen. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, für den Zeitraum ab dem 01.02.2026 eine neue, private betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Es besteht Tarifbindung; anwendbar sind der TVöD-K bzw. der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte/VKA). Danach ist der Auftraggeber tarifvertraglich verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von 4,25 % des jeweils maßgeblichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der anspruchsberechtigten Beschäftigten zu leisten. Diese Beitragsvorgabe ist für die angebotene Versorgungslösung verbindlich und vollständig abzubilden. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftliche, transparente und administrativ schlanke Versorgungslösung mit einem langfristig tragfähigen Versorgungsträger. Die Lösung soll • die Arbeitgeberhaftung und operative Risiken, soweit rechtlich möglich, begrenzen, • eine hohe Versorgungseffizienz für die Beschäftigten erreichen und • für unterschiedliche Beschäftigtengruppen praktikabel administrierbar sein. Gegenstand des Auftrags ist die Auswahl eines leistungsfähigen Versorgungsträgers bzw. Versicherungsunternehmens zur Einrichtung, Durchführung und laufenden Verwaltung einer betrieblichen Altersvorsorge für die Beschäftigten des Auftraggebers. Die Versorgung soll die infolge des Verlusts der bisherigen Zusatzversorgungsmitgliedschaft entstandene Versorgungslücke ab dem 01.02.2026 sachgerecht abbilden. Der vom Auftraggeber zu finanzierende Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge beträgt verbindlich 4,25 % des jeweils maßgeblichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sämtliche Angebots-, Leistungs- und Vergleichsberechnungen sind auf dieser Beitragsgrundlage vorzunehmen. Der Auftrag umfasst neben der versicherungsförmigen Versorgung insbesondere: • die Implementierung, • die Bestandsaufnahme, • die Übernahme der Beschäftigtendaten, • die Beratung des Arbeitgebers, • die Information der Beschäftigten, • die Vertragsverwaltung, • die Beitragsabwicklung, • die Leistungsbearbeitung sowie • ein belastbares Reporting über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Bieter haben ausdrücklich darzustellen, in welcher rechtlich und versicherungstechnisch zulässigen Form eine wirtschaftliche Rückwirkung zum 01.02.2026 umgesetzt werden kann. Soweit eine echte rückwirkende Risikodeckung nicht möglich ist, ist ein transparentes Alternativkonzept für die Nachfinanzierung bzw. Schließung der Versorgungslücke anzubieten.

Wermelskirchen, 42929, Rheinisch-Bergischer Kreis, Germany

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 1 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 1F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. ****

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.