Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler

CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime00470/25GUGemeinde Uttenweiler
28 days left
Estimated value€6,217,505
Deadline28 days left30 Oct 2026, 10:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
30 Oct 2026, 10:00
CPV codes
64214400 - Communication land-line rental
Status
UNKN
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
€6,217,505
Publication date
28 Sept 2026, 13:08

Overview

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt sodann im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages.

Biberach, Germany

Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB entsprechend) sowie die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in das Handels- oder Berufsregister) sind für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; die hierzu geforderten Erklärungen und Nachweise sind von jedem Mitglied vorzulegen. Die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindestjahresumsatz, Betriebshaftpflichtversicherung, Referenzen) wird für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt; insoweit genügt es, dass die Mindestanforderungen von den Mitgliedern gemeinsam erfüllt werden, soweit bei dem jeweiligen Eignungskriterium nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefördert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht den Unterlagen des Auswahlverfahrens entsprechen, aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben in den Zuwendungsbescheiden sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden die in den Zuwendungsbescheiden in Bezug genommenen Regelungen. Die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden stehen unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereit. Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 2x um je 5 Jahre. Die Erstlaufzeit des Vertrages endet am 30.06.2040.

Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Uttenweiler damit beauftragt worden, im Namen der Gemeinde den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027 die Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Frühestens Ende 2027 wird mit dem Baubeginn gerechnet. Die Fertigstellung der Projekte und Übergabe wird dann wahrscheinlich Ende 2029 oder Anfang 2030 sein. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Gegenstand dieses Loses Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das HGF-Programm (hellgraue Flecken) erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das Weiße-Flecken-Programm (WFP) im Bau befindliches Breitbandnetz, das nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022; E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-22 01BW21948 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.5/230 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Biberach, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Uttenweiler damit beauftragt worden, im Namen der Gemeinde den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027 die Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Frühestens Ende 2027 wird mit dem Baubeginn gerechnet. Die Fertigstellung der Projekte und Übergabe wird dann wahrscheinlich Ende 2029 oder Anfang 2030 sein. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Gegenstand dieses Loses sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF-Programm (dunkelgraue Flecken) erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das Weiße-Flecken-Programm (WFP) im Bau befindliches Breitbandnetz, das nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0); E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-23 04BW20374 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.6/6 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Biberach, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots2

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.