Betrieb Gigabit-Netz in Biberach an der Riß

CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime00286/26SRStadt Biberach an der Riß
29 days left
Estimated value€2,526,708
Deadline29 days left29 Oct 2026, 10:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
29 Oct 2026, 10:00
CPV codes
64214400 - Communication land-line rental
Status
UNKN
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
€2,526,708
Publication date
25 Sept 2026, 12:21

Overview

Der AG plant unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms zu ergänzen. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen aus der „Graue-Flecken-Förderung“ zum Netzbetrieb.

Biberach, Germany

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefordert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass wenn die Angebote, nicht den Unterlagen des Auswahlverfahrens entsprechen, diese aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen.

Die Stadt Biberach an der Riß (im Folgenden: „AG“) ist eine Große Kreisstadt in Baden-Württemberg. Die Hochschulstadt Biberach liegt im nördlichen Oberschwaben und ist ein Mittelzentrum der Region Donau-Iller im Regierungspräsidium Tübingen. Sie ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Mit den Nachbargemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen besteht eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. In Biberach sind viele mittelständische und internationale Firmen ansässig, darunter Boehringer, Liebherr und EnBW. Der AG sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden, Schulen und Verwaltungseinrichtungen im Versorgungsgebiet mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung und ist ein prioritäres Ziel des AG. Seit dem Jahr 2023 baut der AG die Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet sukzessive aus. Der Ausbau erfolgte sowohl im ungeförderten als auch im geförderten Umfeld (Bundes- und Landesförderung) sowie im Betreibermodell. Im Jahr 2022 wurde ein erster Netzbetriebsvertrag mit dem Unternehmen NetCom BW GmbH abgeschlossen, der für die Gebiete gilt, die mit Bundes-/ Landesförderung im Rahmen der „Weißen Flecken“ ausgebaut wurden. Der AG plant nun, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms zu ergänzen. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Die derzeit entstehenden und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“) sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen aus der „Graue-Flecken-Förderung“ zum Netzbetrieb. Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Das Ausbaucluster beinhaltet nach dem Stand des Förderverfahrens (Änderungsantrag vom 05.08.2026) 516 Adressen; die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Adressliste weist derzeit 511 Adressen aus, wobei diese Zahlen lediglich als Potential zu betrachten sind. Im Rahmen der Ausbautätigkeit kann es zu Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten kommen. Zudem können Änderungen der Förderregularien die Adresskulisse auch nachträglich noch beeinflussen. Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-22 01BW21179 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.5/212 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag vom 05.08.2026 anhängig ist, mit dem die Investitionssumme und die Adresskulisse angepasst werden. Die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mengen und Versorgungsbereiche können sich hierdurch sowie durch die Festsetzung der Zuwendung in abschließender Höhe noch ändern; sie werden insoweit als Rahmenvereinbarung mit Mindest- und Höchstmengen ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere ausführliche Beschreibung des Vorhabens in der Anlage Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept, verwiesen.

Biberach, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

SR
deBiberach an der Riß, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.