Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken
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Key information
Overview
Der GVV Meersburg plant die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Rahmen des sogenannten „Betreibermodells“. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des zu errichtenden Netzes, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Tiefbau und Verlegung der passiven Infrastruktur werden in einer separaten Ausschreibung vergeben.
Bodenseekreis, Germany
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Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die im Wege von Unteraufträgen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich bei der Erfüllung des Auftrags auch der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bewerber gegenüber der Vergabestelle nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierzu sind Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unternehmen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung zu den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben vorzulegen. Alternativ zu den nachfolgend geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorzulegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche Angaben gemacht werden, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben sind. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Das Projekt wird nach den vorab bzw. in den Ausschreibungsunterlagen genannten Programmen gefordert. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass wenn die Angebote, nicht den Unterlagen des Auswahlverfahrens entsprechen, diese aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ferner hat der Auftragnehmer entsprechend der Vorgaben in den Zuwendungsbescheides sicherzustellen, dass er die ihm auferlegten Pflichten auch im Zuge etwaiger zur Projektumsetzung eingegangener Rechtsbeziehungen zu Dritten vollumfänglich erfüllt; das Verhalten etwaiger Drittunternehmen wird ihm wie eigenes Verhalten zugerechnet. Im Einzelnen gelten neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich der zugehörigen Leitfäden insbesondere die Vorgaben der folgenden Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ bzw. unter Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w zum Download und zur Einsicht bereitstehen. Der Vertragsabschluss ist im April 2027 vorgesehen. Die Erstlaufzeit endet mit Ablauf des siebenten auf die Vorlage des Verwendungsnachweises folgenden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf der Zweckbindungsfrist gemäß Ziff. 2.5 des Zuwendungsbescheides des Bundes. Der Vertrag verlängert sich anschließend bis zu zweimal um je weitere fünf Jahre, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von mindestens 36 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird (§ 15 Ziff. 2 Netzbetriebs- und Pachtvertrag). Die unter Ziff. 5.1.3 angegebene Laufzeit von 204 Monaten bezeichnet die der Schätzung des Vertragswerts zugrunde gelegte Gesamtlaufzeit einschließlich der Verlängerungen (sieben Jahre Erstlaufzeit zuzüglich 2 × 5 Jahre). Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV entsprechend).
Für die Gemeinden des GVV Meersburg ist die Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger mit zuverlässigem, schnellem Internet ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge. Daher hat der GVV Meersburg bereits in der Vergangenheit mit Unterstützung durch Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg Investitionen in den Ausbau von zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur getätigt. So wurde in etlichen Bereichen bereits ein FTTB-Netz errichtet, welches bereits durch die TeleData GmbH betrieben wird. Der Aufbau eines kommunalen Glasfasernetzes soll nun in den Bereichen, in denen Datenraten von weniger als 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s zu Spitzenlastbedingungen zur Verfügung stehen, fortgesetzt werden. Hierfür hat der GVV Meersburg im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung gestellt. Ergänzend gewährt das Land Baden-Württemberg eine Kofinanzierung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg „VwV Gigabitmitfinanzierung“ vom 27.07.2023. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Bundes vom 18.11.2025 (Zuwendung in vorläufiger Höhe, Az. 832.6/10-25 11BW20430) und des Landes vom 20.04.2026 (Az. 4-8433.6/199) liegen vor. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich nach dem Bundesbescheid vom 15.12.2025 bis zum 31.12.2030 und nach dem Landesbescheid vom 20.04.2026 bis zum 31.12.2030. Wie in den bereits erschlossenen Gebieten plant der GVV Meersburg die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Rahmen des sogenannten Betreibermodells. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des zu errichtenden Netzes, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Tiefbau und Verlegung der passiven Infrastruktur werden in einer separaten Ausschreibung vergeben. Das ausgeschriebene Projektgebiet (Stadt Meersburg, Gemeinde Daisendorf, Gemeinde Hagnau am Bodensee, Gemeinde Stetten, Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen) ist dabei in einem Förderantrag zusammengefasst. Nach aktuellem Stand beinhalten die Ausschreibungsgebiete insgesamt ca. 3.046 Gebäude mit ca. 4.042 Privathaushalten und 464 Gewerbeeinheiten, die mit einer Downloadgeschwindigkeit von weniger als 300 Mbit/s versorgt sind. Davon befinden sich ca. 350 Adressen derzeit noch in Prüfung. Dementsprechend kann sich die Anzahl der Adressen im weiteren Verlauf des Verfahrens ändern. Eine vollständige Adressliste wird spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 („Gigabit-Richtlinie 2.0“) – Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0; ergänzend Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung, E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund v. 18.11.2025: 832.6/10-25 11BW20430 - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg „VwV Gigabitmitfinanzierung“ vom 27.07.2023, E-Az. des Zuwendungsbescheides Land v. 20.04.2026: 4-8433.6/199 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Änderungen infolge der Festsetzung der Zuwendung in abschließender Höhe bleiben nach Maßgabe des Netzbetriebs- und Pachtvertrags vorbehalten.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#