Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – Lückenschluss (LSP)

35 days left
Estimated value€3,129,787
Deadline35 days left9 Nov 2026, 10:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
9 Nov 2026, 10:00
CPV codes
64214400 - Communication land-line rental
Status
UNKN
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
€3,129,787
Publication date
30 Sept 2026, 15:27

Overview

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) in den Gemarkungsgebieten Bärenthal und Neuhausen ob Eck (Landkreis Tuttlingen) zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste gegenüber Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.

Tuttlingen, Germany

Tuttlingen, Germany

Vorbehalt der Vergabe auf Erstangebote: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten; der Vorbehalt gilt losweise. Lose: Die Leistung wird in zwei Teillosen vergeben (Los 1 Bärenthal (LSP); Los 2 Neuhausen ob Eck (LSP)). Je Zuwendungsbescheid des Bundes und zugehörigem Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg wird ein Los gebildet. Teilnahmeanträge und Angebote sind für ein, mehrere oder alle Lose möglich; die Angaben sind je Los gesondert zu machen, losübergreifende Bedingungen sind unzulässig. Rahmenvereinbarung: Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden im Sinne einer Rahmenvereinbarung geschlossen, da die über die Vertragslaufzeit zu erschließenden Adressen – insbesondere wegen eigenwirtschaftlicher Ausbauvorhaben Dritter und weil die in den Bescheiden des Bundes genannten Adresspunkte unter dem Vorbehalt der Ergebnisauswertung des Markterkundungsverfahrens für das Lückenschluss-Gebiet stehen – nicht abschließend festgelegt werden können. Mindestmenge insgesamt 51 GAP, Höchstmenge insgesamt 256 GAP; die Mengen je Los ergeben sich aus der Losbeschreibung und der Anlage Kundenpotenzial. Vorbehalt Eigenbedarf: Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten eine Regelung aufzunehmen, wonach u. a. einzelne, für den Netzbetrieb und den offenen Netzzugang nicht benötigte Glasfasern bzw. Rohrkapazitäten für eigene, nicht gewerbliche Zwecke der öffentlichen Verwaltung (insbesondere Anbindung kommunaler Liegenschaften, kommunales Verwaltungsnetz) oder sonstige Versorgungszwecke vorbehalten werden. Bewerber-/Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eignungsleihe: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen; sämtliche Eignungsnachweise sind daher von jedem Mitglied vorzulegen. Bei der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. der Auftragsanteile, eine Eigenerklärung über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft und über die gesamtschuldnerische Haftung sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben. Bewerber können sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die in Anspruch genommene Eignung (finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) in der Person des benannten Unternehmens vorliegt und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen; hierzu sind Verpflichtungserklärungen gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer sowie für diese Unternehmen die in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen. EEE und Präqualifizierung: Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen können Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorlegen. Auch in diesem Fall müssen die Mindestanforderungen erfüllt und sämtliche nach dieser Ausschreibung geforderten Angaben gemacht werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder der Präqualifizierung, sind sie gesondert unter Verwendung der Formblätter einzureichen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe benannte Unternehmen hat eine eigene EEE vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind darüber hinaus folgende Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe vorzulegen: a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG); b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Förderung: Beide Lose werden im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (Betreibermodell nach Nr. 3.2; Anteilfinanzierung) sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung dieser Richtlinie (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert; maßgeblich ist ferner die Gigabit-Rahmenregelung vom 01.08.2024 (Einzelheiten: Aufforderung zur Bewerbung, Losbeschreibungen und Anlage Zuwendungsbescheide). Die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mengen und Versorgungsbereiche können sich insbesondere infolge der Ergebnisauswertung des Markterkundungsverfahrens sowie durch eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben Dritter noch ändern. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten; er hat dies auch im Rahmen seiner Rechtsbeziehungen zu Dritten sicherzustellen, deren Verhalten ihm wie eigenes zugerechnet wird. Die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden stehen unter https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/ (Bund) bzw. https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w (Land) zum Download bereit. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht den Vergabeunterlagen entsprechen, werden ausgeschlossen. Laufzeit: Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag im betreffenden Los zustande. Die Aufnahme des Netzbetriebs ist ab Juli 2027 vorgesehen; maßgeblich ist die jeweilige Überlassung des passiven Netzes gemäß § 6 des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Die Übergabe erster Teilnetze ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Die Erstlaufzeit endet am 30.06.2039. Die Vertragslaufzeit kann anschließend bis zu dreimal um je zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoptionen), Die angegebene Laufzeit von 216 Monaten entspricht der maximalen Vertragslaufzeit einschließlich der Verlängerungsoptionen (01.07.2027 bis 30.06.2045). Schwellenwert: Der geschätzte Vertragswert der Konzession beträgt unter Berücksichtigung des Gesamtwerts beider Lose 3.129.787,08 Euro netto und unterschreitet den seit dem 01.01.2026 geltenden EU-Schwellenwert für Konzessionen von 5.404.000 Euro netto. Die europaweite Bekanntmachung und die Anwendung der KonzVgV erfolgen freiwillig, auch mit Blick auf den sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem parallel ausgeschriebenen Netzbetrieb in den grauen Flecken (Vergabe-Nr. 00539-26). Veröffentlichung: Die Ausschreibung wird zusätzlich auf der Online-Plattform des Projektträgers unter https://projekttraeger-breitband.de/ publicProcedures veröffentlicht (§ 5 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung).

Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Bärenthal zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 15 GAP (verbindlich), Höchstmenge 75 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 – Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20002 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/163 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Tuttlingen, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP (verbindlich), Höchstmenge 181 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 – Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20001 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/162 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Tuttlingen, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots2

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

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