Bestandserhebung der öffentlichen Grünanlagen im Süden und Westen der LH München
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Key information
Overview
Erhebung der Vegetations- und Nutzungstypen in Anlehnung an die Bayerische Kompensationsverordnung sowie Erfassung weiterer Ausstattungselemente in den öffentlichen Grünflächen im Süden und Westen der Landeshauptstadt München bis 30.9.2028, dabei: Erfassung, Bewertung und Digitalisierung (GIS) der Vegetations- und Nutzungstypen als Flächen/Polygone anhand vorgegebener Flächenkategorien in Anlehnung an die Biotop- und Nutzungstypen nach BayKompV (Bayerische Kompensationsverordnung). Die Erfassung und Digitalisierung erfolgen getrennt nach Boden- und Gehölzebene im Maßstab 1:500. Erfassung und Digitalisierung (GIS) weiterer Ausstattungselemente wie Sitzgelegenheiten und Schnitthecken (Linienelemente) sowie Erfassung von ausgewählten Objekten mit Barrierewirkung (Punktelemente ). Die Dienstleistung umfasst im Wesentlichen vegetationskundliche Kartierungen und GIS-Leistungen Erfassungskulisse: Ca. 780 einzelne Grünflächen unterschiedlichster Größe mit einer Gesamtfläche von rund 1.200 Hektar im Süden und Westen des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München aufgeteilt auf zwei Lose.
1. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. -- 2. Die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. -- Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. -- Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. -- Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. -- Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html -- Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung von Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern. --- 3. Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahme des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. --- 4. Beabsichtigt ein Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter den Eignungskriterien benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.