Beschaffung, Wartung und Reparatur von Wasserstoffhybrid- und batterieelektrischen Bussen für den ÖPNV
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Key information
Overview
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) ist ein modernes Verkehrsunternehmen, das die Kapazität, das Wissen und das verbindliche Ziel hat, die Menschen im Rheinland auf technisch höchstem Niveau zu bewegen. Zusammen mit ihren Eigentümern und Auftraggebern arbeitet die RVK stetig an der Umsetzung eines attraktiven, umweltschonenden und nachhaltigen Nahverkehrs. Mehr als 1.050 Konzernmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sorgen dafür, dass jährlich mehr als 23 Millionen Fahrgäste sicher zum Ziel kommen. Das Kern-Verkehrsgebiet der RVK erstreckt sich über den Kreis Euskirchen, den Rheinisch-Bergischen Kreis und den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Daneben erbringt die RVK ihre Leistungen auch in den Städten Köln, Bonn, Leverkusen, Hürth, Brühl und Wesseling. Die Leistungserstellung erfolgt sowohl auf eigenen Linien als auch im Auftrag anderer Verkehrsunternehmen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Wartung und Reparatur von Wasserstoffhybrid- und batterieelektrischen Solobussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Der Beschaffungszeitraum erstreckt sich über die Jahre 2027 bis 2029. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 – Wasserstoffhybrid-Solobusse Beschaffung von 8 Wasserstoffhybrid-Solobussen als verbindliche Abnahmemenge sowie optional bis zu 29 weiteren Fahrzeugen einschließlich der zugehörigen Wartungs- und Reparaturleistungen; Höchstmenge sind 37 Fahrzeuge. Los 2 – Batterieelektrische Solobusse Beschaffung von 49 batterieelektrischen Solobussen als verbindliche Abnahmemenge sowie optional bis zu 19 weiteren Fahrzeugen einschließlich der zugehörigen Wartungs- und Reparaturleistungen. Höchstmenge sind 68 Fahrzeuge. Ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge im Rahmen eines Full-Service-Vertrages über die Lebensdauer der Fahrzeuge (12 Jahre). Die Vergabeunterlagen werden insoweit vorsehen, dass spätestens mit dem verbindlichen Angebot ein geeignetes Werkstättennetz nachzuweisen ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die vorliegende Beschaffung steht aufgrund von der Auftraggeberin nicht allein beeinflussbarer Umstände in folgender Hinsicht unter Aufhebungsvorbehalten: Zur Umsetzung des Projekts ist die Auftraggeberin zwingend auf die Gewährung öffentlicher Fördermittel angewiesen. Diese sind beantragt; ein Förderbescheid wurde indes bis dato noch nicht erlassen, soll jedoch bis zur Auftragserteilung gesichert werden. Wenn nicht vor Zuschlag eine Förderung erfolgt, die die Kosten des Projekts nachhaltig abdeckt, behält sich der AG vor, das Verfahren (ggf. auch bezogen auf ein einzelnes Los) aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform subreport barrierefrei zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe". Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen. 3. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 5. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der ersten Verfahrensstufe wird die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin wird die geeigneten Bewerber sodann zur Abgabe eines Angebots auffordern. 6. Anbieter aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die kein Handelsabkommen mit der EU unterhalten, sind zum Verfahren nicht zugelassen. Gleiches gilt für Nachunternehmer in Nicht-Vertragsstaaten der Europäischen Union. 7. Die ersten Angebote werden als indikative (=nicht zuschlagsfähige) Angebote angefordert. Sodann wird mit allen Bietern ein Verhandlungsgespräch mit dem Ziel einer Optimierung der Angebote durchgeführt. Im Rahmen der ersten indikativen Angebotsrunde führen Abweichungen des Angebots von den Vergabeunterlagen noch nicht zum Angebotsausschluss. 8. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter die Aufforderung zur Einreichung eines verbindlichen Angebots. Die Durchführung weiterer Verhandlungsrunden ist nicht geplant, bleibt aber vorbehalten. 9. Den Bewerbern werden im Teilnahmewettbewerb die Lastenhefte als Entwurf bzw. Arbeitsstand zur Verfügung gestellt; Anpassungen im weiteren Verfahren bleiben vorbehalten. Weitere Vergabeunterlagen wie insbesondere die fortentwickelten Fassungen des Lastenheftes und der Leistungsbeschreibung, die Bewertungsmatrix und der Vertrag werden den qualifizierten Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. 10. Angebote sind möglich für ein einzelnes Los oder für beide Lose. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat.