Beschaffung von AEM-Leistungen im Bereich Web-Auftritt

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Key information

Identifier
Contract type
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CPV codes
48200000 - Networking, Internet and intranet software package
Status
Awarded
Notice type
direct_awardDirect award procedure
Source
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Publication date
1 Oct 2026, 22:00

Overview

Mit dieser Verfügung verlängert das KAIO den früher im offenen Verfahren erteilten Auftrag (https://archiv.simap.ch/detail/990637, https://archiv.simap.ch/detail/1181495) für Dienstleistungen im Bereich Web-Auftritt, namentlich zur Integration der CMS-Software «Adobe Experience Manager» (AEM). Der neu erteilte Auftrag im Wert von CHF 2'400'000 inkl. MWST betrifft den Zeitraum vom 04.11.2026 bis zum 03.11.2028. Das KAIO beabsichtigt, den Auftrag für die Zeit danach neu auszuschreiben.

Merkle Switzerland AG – Giessereistrasse 18, 8005 Zürich – CHF 2400000.00 (MWST: full)

Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15.11.2019 (IVöB, BSG 731.2-1) kann ein Auftrag im freihändigen Verfahren erteilt werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder substanzielle Mehrkosten verursacht. Diese Voraussetzungen sind hier aus den folgenden Gründen erfüllt: Das KAIO hat im Herbst 2026 eine Marktanalyse durchgeführt, die aufzeigte, dass es am vorteilhaftesten ist, die früher beschaffte Software Adobe AEM weiterhin «on premise» zu betreiben und vorerst keine neue CMS-Software zu beschaffen. Die damit notwendige Neuausschreibung des auslaufenden Integratorauftrags für AEM ist aber wegen der dafür nötigen Vorbereitung und der nötigen Zeitreserve erst für die Zeit ab 04.11.2028 möglich und vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wäre ein früherer Wechsel des Integrators mit unverhältnismässigem Aufwand und wesentlichen zusätzlichen Kosten und Risiken verbunden. Eine Abweichung vom Zuschlag (hier: eine längere Laufzeit des Vertrags) ist überdies auch aus den folgenden Gründen zulässig. Die Abweichung ist nämlich unerheblich (Martin Beyeler, Der Geltungsanspruch des Vergaberechts, Schulthess 2012, N 2564, 2576 ff.), weil die Evaluation zeigt, dass der Zuschlagsempfänger den Zuschlag auch unter der Annahme der längeren Laufzeit erhalten hätte, und weil nicht davon auszugehen ist, dass bei einer Ausschreibung mit der längeren Laufzeit mehr Unternehmen an der Ausschreibung teilgenommen hätten.

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit seiner Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Der angefochtene Entscheid und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Contracting authorities1

AB

UNKNOWN 6307368e-479b-4558-85f0-c11083e866fa

chBern, Switzerland
[email protected]

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