Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen
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Key information
Overview
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist.
Rudolf-Wissell-Str. 5, Göttingen, 37079, Göttingen, Germany
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/ Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.08.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe, Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 Mg und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 20 m3. Das Fahrgestell ist als Low Entry Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen. Das Fahrzeug muss HVO100 verträglich ausgelegt sein. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Lieferung der Fahrzeuge hat bis spätestens 30.06.2027 zu erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt in einem Los als Dreiachs-Low-Entry-Fahrgestell mit Hecklader-/Pressplatten-Abfallsammelaufbau und Automatikschüttung/Lifter für Hausmüll. Die LKW-Fahrgestelle in Niederflurbauweise müssen für die Montage von Pressmüllaufbauten für Hausmüll durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ausgelegt sein. Die Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion des Gesamtfahrzeugs gewährleistet ist. # Abfallsammelaufbau für Hausmüll: Die Bezeichnung „Abfallsammelaufbau für Hausmüll“ beschreibt hier eine Sammelzelle, die in Auslegung und Konfiguration geeignet ist, um folgende Abfallfraktionen aufzunehmen und zu transportieren: - Restmüll , - Biomüll , - Altpapier , - Leichtverpackungen u.ä., die im Rahmen der Wertstoffsammlung gesammelt werden. Der Abfallsammelaufbau muss in der Lage sein, folgende Funktionen/Aufgaben zu erfüllen: - Entleerung gängiger Abfallbehälter in der Größe 80 – 1.100 Liter, - Verdichtung , - Sammlung und sicherer Transport von Abfällen , - Entladen von Abfällen. # Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung. Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Die Schulung findet auf dem Betriebsgelände der Göttinger Entsorgungsbetriebe statt. Die Schulung kann auch an mehreren Tage stattfinden. # Ferner schult der Auftragnehmer die Werkstattmitarbeiter der Göttinger Entsorgungsbetriebe hinsichtlich Wartungs- und Reparaturarbeiten. # Anlieferung der Fahrzeuge erfolgt frei Haus zum Auftraggeber. D.h. alle Kosten, z.B. für die Überführung, werden vom Auftragnehmer getragen. Zur Anlieferung der Fahrzeuge zum Auftraggeber sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: - Zulassungsbescheinigung Teil 2, - COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden, - sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, - Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), - Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, - vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. # Rohbauabnahme der teilmontierten Gesamtfahrzeuge erfolgt beim Auftragnehmer. # Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber, vollgetankt (Kraftstoff und AdBlue) und mit vollständiger Dokumentation, am Betriebshof der den Göttinger Entsorgungsbetriebe zu übergeben. # Die Endabnahme der kompletten Fahrzeuge erfolgt bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben. # Vollgarantie von wenigstens 24 Monaten ab Fahrzeugabnahme. # Generell ist für durch Gewährleistungs-bzw. Garantiearbeiten bedingte Ausfallzeit von mehr als 48 Stunden ein entsprechendes und gleichwertiges Ersatzfahrzeug für den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. # Es muss eine Kundendienstwerkstatt mit einer maximalen Reaktionszeit von 24 h vorhanden sein. Diese muss neben allgemeiner Werkstattausrüstung und Spezialwerkzeug für die angebotenen Fahrgestelle auch elektronische Diagnosesysteme im aktuellen Updatestand vorweisen können. Das Personal muss durch regelmäßig stattfindende Schulungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten werden. Nach Erteilung des Auftrags muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb von 24h am Einsatzort des Fahrzeugs zu sein. # Bezogen auf die Fahrzeuge sind folgende weitere Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen: - Zeichnung des Fahrgestells, - HVO100-Verträglichkeitsbestätigung des Fahrzeugs, - Achslastberechnung, - Zeichnung des Abfallsammelaufbaus mit Lifter.
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