Beschaffung von 9 Abfallsammelfahrzeugen in Niederflurtechnik für die haushaltnahe Abfallsammlung in 4 Losen

cn-standardContract or concession notice – standard regime00490252-2026(G(gkd-el)
Estimated value—
DeadlineExpired27 Jul 2026, 08:00
Competition00 participants
Lots44 lots
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
27 Jul 2026, 08:00
CPV codes
34144511 - Refuse-collection vehicles34144510 - Vehicles for refuse34144512 - Refuse-compaction vehicles
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
—
Publication date
14 Jul 2026, 22:00

Overview

GELSENDIENSTE benötigt für die Abteilung Kreislauf und Entsorgungswirtschaft neun Abfallsammelfahrzeuge für das Einsammeln und die Beförderung von haushaltnahen Abfällen. Aufteilung in 4 Lose.

#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DG2V# Die Zuschlagserteilung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung eine Baubesprechung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattfindet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung, mindestens drei Terminvorschläge in Textform zu unterbreiten. Die Terminvorschläge sind an die GELSENDIENSTE, Technische Koordination zu richten. Kontaktdaten: [email protected] Findet innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung keine Baubesprechung statt, ist die aufschiebende Bedingung endgültig nicht eingetreten und somit die Zuschlagserteilung gem. § 158 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Erfolgt die Baubesprechung aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Bedingung gem. § 158 Abs. 1 BGB als eingetreten und die Zuschlagserteilung wird mit Ablauf der Frist als wirksam. In diesem Fall wirken Auftraggeber und Auftragnehmer auf eine unverzügliche Durchführung der Baubesprechung hin. Die Durchführung der Baubesprechung ist in allen Fällen zwingende Voraussetzung für den Beginn der Produktion. Außerdem behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Positionen Los 1 (16.42) und Los 2 (15.41) nach Zuschlagserteilung zu beauftragen. Die Entscheidung über die Beauftragung erfolgt vor Ausführung der betreffenden Leistung im Rahmen der Baubesprechung. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser Positionen besteht nicht. Im Falle der Beauftragung erfolgt die Vergütung auf Grundlage des angebotenen Preises. Diese Positionen fließen nicht in die Zuschlagswertung ein.

Contracting authorities1

(G

UNKNOWN DE125018225

deGelsenkirchen, Germany
[email protected]

Lots4

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.