Beschaffung von 2 CT und 2 Angioanlagen in 2 Kombinationslosen
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Key information
Overview
Beschaffung von 2 Computertomographen (CT) und 2 Digitalen Substraktionsangiographieanlagen (DSA) in 2 Kombinationslosen jeweils inklusive 10-Jahres-Wartungsverträge und Baumaßnahmen. Von den vier Losen werden die Lose 1 und 2 zum festen Kombinationslos A sowie die Lose 3 und 4 zum festen Kombinationslos B zusammengefasst, d.h. die Lose 1 und 2 einerseits und die Lose 3 und 4 andererseits werden zwingend an denselben Bieter vergeben. (Die Losunterteilung der Lose 1 und 2 sowie der Lose 3 und 4 ist aus technischen Gründen der Darstellungsweise des Vergabeportals erforderlich, da ansonsten die Zuschlagskriterien nicht korrekt abgebildet werden können.)
Bremserstr. 79, Ludwigshafen, 67063, Ludwigshafen am Rhein, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYEUB# Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Kombinationslos A: Los 1: 1 CT für die Notaufnahme inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 2: 1 CT für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Kombinationslos B: Los 3: 1 DSA für den Hybrid-OP inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 4: 1 DSA für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Die Baumaßnahmen in Los 2 und Los 4 in der Radiologischen Abteilung werden vom jeweiligen Auftragnehmer als Generalunternehmer ausgeführt. Aufgrund der bestehenden Verzahnungen der Baumaßnahmen in Los 2 und 4 müssen sich die Auftragnehmer der beiden Lose eng abstimmen und zusammenarbeiten. Die erforderlichen Baumaßnahmen für den Hybrid-OP und die ZNA werden bauseits durchgeführt, müssen vom Bieter jedoch benannt und die Größenordnung beziffert werden.
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Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Kombinationslos A: Los 1: 1 CT für die Notaufnahme inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 2: 1 CT für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Kombinationslos B: Los 3: 1 DSA für den Hybrid-OP inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 4: 1 DSA für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Die Baumaßnahmen in Los 2 und Los 4 in der Radiologischen Abteilung werden vom jeweiligen Auftragnehmer als Generalunternehmer ausgeführt. Aufgrund der bestehenden Verzahnungen der Baumaßnahmen in Los 2 und 4 müssen sich die Auftragnehmer der beiden Lose eng abstimmen und zusammenarbeiten. Die erforderlichen Baumaßnahmen für den Hybrid-OP und die ZNA werden bauseits durchgeführt, müssen vom Bieter jedoch benannt und die Größenordnung beziffert werden.
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Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Kombinationslos A: Los 1: 1 CT für die Notaufnahme inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 2: 1 CT für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Kombinationslos B: Los 3: 1 DSA für den Hybrid-OP inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 4: 1 DSA für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Die Baumaßnahmen in Los 2 und Los 4 in der Radiologischen Abteilung werden vom jeweiligen Auftragnehmer als Generalunternehmer ausgeführt. Aufgrund der bestehenden Verzahnungen der Baumaßnahmen in Los 2 und 4 müssen sich die Auftragnehmer der beiden Lose eng abstimmen und zusammenarbeiten. Die erforderlichen Baumaßnahmen für den Hybrid-OP und die ZNA werden bauseits durchgeführt, müssen vom Bieter jedoch benannt und die Größenordnung beziffert werden.
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Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Kombinationslos A: Los 1: 1 CT für die Notaufnahme inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 2: 1 CT für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Kombinationslos B: Los 3: 1 DSA für den Hybrid-OP inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Los 4: 1 DSA für die Radiologische Abteilung inkl. Baumaßnahmen und inkl. Wartung (mindestens 10 Jahre) Die Baumaßnahmen in Los 2 und Los 4 in der Radiologischen Abteilung werden vom jeweiligen Auftragnehmer als Generalunternehmer ausgeführt. Aufgrund der bestehenden Verzahnungen der Baumaßnahmen in Los 2 und 4 müssen sich die Auftragnehmer der beiden Lose eng abstimmen und zusammenarbeiten. Die erforderlichen Baumaßnahmen für den Hybrid-OP und die ZNA werden bauseits durchgeführt, müssen vom Bieter jedoch benannt und die Größenordnung beziffert werden.
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Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind. Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).