Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung (2029 - 2040 sowie Verlängerungsoption bis 2045)
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Key information
Overview
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen. Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich. ------------------------------------------------------------------------------------ Erklärung für die lange Angebotsfrist und Vertragslaufzeit: Gemäß Ministerratsbeschluss vom 28.06.2022 sollen zum Zweck des Ausgleichs nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung zusätzlich zur Beschaffung von internationalen Emissionsminderungsgutschriften durch die LENK, zunehmend in Bayern umgesetzte Minderungsmaßnahmen einbezogen werden. Zum Ausgleich der Emissionen des Jahres 2023 wurden 2024 erstmals Gutschriften aus regionalen Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 1000 t CO2e beschafft. Diese decken bislang einen geringen Teil der aus der THG-Bilanzierung auszugleichenden Emissionen von ca. 40.000 t CO2e ab. Aufgrund des sich noch entwickelnden Marktes im Bereich regionaler, zertifizierter Ausgleichsmaßnahmen, ist davon auszugehen, dass diese, jedenfalls in absehbarer Zeit, einen lediglich kleineren Teil der auszugleichenden Emissionen abbilden können. Das im Art.3 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) verankerte Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2028 lässt ab diesem Zeitpunkt einen höheren Bedarf an Emissionsminderungsgutschriften erwarten. Moorböden stellen einen wichtigen natürlichen Kohlenstoffspeicher dar, solange sie wassergesättigt sind. Allerdings sind 90 % der bayerischen Moorböden entwässert und tragen durch die Oxidation des organischen Kohlenstoffs bis zu 7 % der gesamten territorialen Treibhausgasemissionen Bayerns bei. Gleichzeitig besteht bei entwässerten Moorböden ein sehr hohes Einspar- bzw. Emissionsminderungspotential bis hin zu einem perspektivischen Kohlenstoffsenkenpotential. Diese Potentiale sollen mit der vorliegenden Ausschreibung adressiert werden. Die Wiedervernässung von Moorböden ist ein langwieriges und komplexes Verfahren und bedarf umfangreicher Vorbereitungen sowie der Einbeziehung vieler Akteure. Demnach ist die Projektenwicklung mit einer umfangreichen Vorleistung verbunden. Eine grundlegende Herausforderung ist die Sicherung der oft kleinteiligen Flächen einer hydrologisch zusammenhängenden Einheit. Dazu gehen Projektentwickler in der Regel ein langfristiges Vertragsverhältnis mit jedem einzelnen Flächeneigentümer ein. Da der Nachweis der vertraglichen Flächensicherung eine Mindestanforderung für ein gültiges Angebot (siehe Kapitel 2.15b) ist, soll die verlängerte Angebotsfrist (9 Monate) Projektentwicklern ausreichend zeitlichen Spielraum geben, die dazu notwendigen Verhandlungen abzuschließen. Für kleinräumige Moorflächen ist eine Wiedervernässung oft leichter umsetzbar. Daher werden durch die Aufteilung in mehrere Einzellose unterschiedlichen Volumens ggf. verschiedenen Projektentwicklern die Möglichkeit gegeben, ein Angebot abzugeben. Dieses Vorgehen ermöglicht sowohl Initiatoren neuer Projekte als auch Trägern von in der Umsetzung fortgeschrittenen Projekten unter Beachtung der finanziellen Zusätzlichkeit (siehe Bayern-Standard) Angebote einzureichen und die Wiedervernässung finanziell abzusichern. Die Wiedervernässung ist in der Regel mit einer langfristigen Reduktion der Nutzungs- bzw. Einkommensmöglichkeiten der Flächeneigentümern verknüpft. Änderungen landwirtschaftlicher Prozesse sind oft gleichbedeutend mit hohen Investitionen, die erst durch langfristige Einkommensmöglichkeiten refinanziert werden können. Die mit dieser Beschaffung verbundene langfristige Abnahme von Emissionsminderungszertifikaten (Vertragslaufzeit bis 2040 mit Verlängerungsoption bis 2045) schafft daher einen geeigneten Planungshorizont zur Nutzungsumstellung und die damit verbundenen Prozessänderungen. Gegenwärtig ist in Bayern noch kein Prozess zur Moorbodenwiedervernässung unter Einbeziehung von Emissionsminderungszertifikaten etabliert. Diese Beschaffung soll Impulse für Projekte in Bayern setzen, um möglichst schnell viele Moorbodenflächen wieder zu vernässen, Emissionen zu reduzieren und lebenswerte Bedingungen zu erhalten.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 3.400 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 3.200 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Deutschland, 86179, Augsburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.