Beschaffung Multifunktionsgerät als Ersatz für einen Bohrwagen
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Key information
Overview
Für die Ausübung bergbaulicher Tätigkeiten wie Beraubearbeiten, das Nacharbeiten von Streckenkonturen, das Abbohren von Sprengloch- und Ankerbohrungen, wie auch das Verladen von Haufwerk soll ein selbstfahrendes Multifunktionsgerät mit kabelgebundenem, elektrischem Antrieb beschafft werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist für die Fortbewegung unter Tage ein Raupenfahrwerk mit Gummikette notwendig. Zur Absicherung am Arbeitsort soll die Maschine über 4 hydraulisch angesteuerte Stützfüße verfügen. Die vollständige Steuerung aller Funktionen soll mittels Funkfernsteuerung erfolgen. Die erforderliche Arbeitsleistung wird über die elektrische Motorleistung und das Volumen des Hydrauliksystems definiert. Die Maschine muss Engstellen mit den maximalen Maßen von 1,8 x 2,1 m (Breite x Höhe) durchfahren können. Zum Lieferumfang des Multifunktionsgerätes sollen folgende Anbaugeräte inkl. eines Schnellwechselsystems gehören: • Hydraulikhammer mit Spitzmeißel • Schrämmkopf für die Bearbeitung von Steinsalz und Anhydrit • Ladeschaufel (0,25 m³) • Adapterplatten für mech. und hydr. Adaption bereits vorhandener Bohrlafetten Die mobile Arbeitsmaschine muss mit dem 690 V AC IT-Netz (3P+PE) kompatibel sein, ohne dabei einen separaten Trafo nutzen zu müssen. Das Anschlusskabel der Maschine muss für den Bergbau zugelassen sein. Es ist eine Erdschlussüberwachung mit optischer Anzeige am Fahrzeug vorzusehen. Die mobile Arbeitsmaschine soll konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik sowie den aktuell geltenden Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechenden Sonder- / Zusatzausstattung, wie bspw. zusätzlichen Arbeitsscheinwerfer, Schutzabdeckungen für hydraulische und elektrische Komponenten wie auch einem bergbaulich zugelassenen (BuT) und auf dem Fahrzeug verorteten 10-kg-Feuerlöscher soll die Maschine durch den AN auf die untertägigen Anforderungen angepasst werden.