Beschaffung leichter Brandschutzhelm mit Zubehör
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Key information
Overview
Zur Verbesserung der Ergonomie und der körperlichen Belastung soll ein individuell konfigurierbarer leichter «Alleskönner»-Helm beschafft werden, welcher sowohl für Brandeinsätze in- und ausserhalb von Gebäuden wie auch für technische Hilfeleistungs- und Rettungseinsätze von Feuerwehr und Sanität eingesetzt werden kann. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Sukzessivliefervertrages für max. 900 Stk. leichte Brandschutzhelme inklusive definiertem Zubehör über die nächsten 5 Jahre.
8050 Zürich ZH
Ja Als Option wird die Beschaffung von bis zu weiteren 300 Stk. leichter Brandschutzhelme mit Zubehör ausgeschrieben. Der Bezug erfolgt in beliebigen Teillieferungen mit einer Lieferfrist von max. 4 Monaten ab Bestellung. Die Ausübung der Option erfolgt einseitig durch die Vergabestelle. Der*die Anbieter*in hat keinen Anspruch auf vollständigen Abruf der Optionsmenge.
Nein
Nein
Nein
gemäss Unterlagen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
Die Angebotsfrist wird gestützt auf Art. 47 Abs. 2 IVöB um 10 Tage verkürzt.
Falls der*die Anbieter*in wesentliche Teile des ausgeschriebenen Leistungs- und Lieferumfangs an Subunternehmen / Zulieferanten vergibt, so sind diese zwingend zu nennen. Diese Subunternehmen und Zulieferanten haben sowohl den Verhaltenskodex für Vertragspartner*innen der Stadt Zürich als auch das Firmenprofil/ Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterzeichnen und diese Dokumente sind zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zudem ist zu beschreiben, welchen Teil der Wertschöpfungskette sie erbringen. Im Angebot genannte Subunternehmer/Zulieferanten dürfen nur nach vorgängig eingeholter schriftlicher Einwilligung der Projektleitung von SRZ gewechselt werden. Bei einem Verstoss gegen die Verpflichtung zur Angabe von Subunternehmen und Zulieferanten kann SRZ den Zuschlag widerrufen und den Werklieferungsvertrag sofort und ohne jegliche Entschädigungspflicht auflösen.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:695095-2026:HTML:DE:HTML
Gegen die Ausschreibung kann innert 20 Tagen, von der Publikation auf Simap.ch an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.