Beschaffung, Implementierung und Betrieb eines sprachgestützten Chat-Avatars einschließlich einer KI-gestützten Chatbot-Lösung
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Key information
Overview
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (auch Auftraggeber (AG) genannt) beabsichtigt, ihre Servicequalität insbesondere an stark frequentierten Anlaufstellen wie dem Rathaus, dem Bürgerbüro, einem Gesundheitskiosk oder einer Touristinformation weiter auszubauen und Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen, niedrigschwelligen sowie barrierearmen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird ein interaktiver, sprachgestützter Chat-Avatar auf Basis einer Chatbot-Lösung eingeführt, der über geeignete Hardware vor Ort betrieben wird. Ziel ist es, insbesondere digitalfernen Nutzerinnen und Nutzern eine intuitive sprachgestützte Interaktion zu ermöglichen, Routineanfragen automatisiert zu beantworten und damit sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch die Mitarbeitenden im Bürgerservice spürbar zu entlasten. Der Chat-Avatar wird als zusätzlicher Kommunikationskanal für die externe Bürger-kommunikation entwickelt werden. Dabei ist eine offene und interoperable Schnittstellenarchitektur vorzusehen, die sowohl die Anbindung bestehender als auch zukünftiger Chatbot-Technologien der Landeshauptstadt Wiesbaden ermöglicht. Darüber hinaus verfolgt die Landeshauptstadt Wiesbaden das Ziel, ein DSGVO-konformes und sicheres KI-gestütztes Dialogsystem bereitzustellen. Das System muss den geltenden IT-Sicherheitsstandards des BSI entsprechen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern, soll weitgehend vermieden werden. Die Verarbeitung ist auf das für die jeweilige Funktionalität erforderliche Maß zu beschränken und unter Anwendung anerkannter Datenschutzprinzipien, insbesondere Privacy by Design und Privacy by Default, umzusetzen. Personen-bezogene Daten dürfen ausschließlich zweckgebunden verarbeitet werden. Sie sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen insbesondere nicht zum KI-Training verwendet werden.
DE714, Germany
Die Angebotsfrist wird gem. § 17 Abs. 7 VgV einvernehmlich verkürzt. Sämtliche Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Anlage "Eigenerklärung Eignung" ausgefüllt einreichen. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung anzuerkennen. Sofern Bewerber den Einsatz von Nachunternehmen in Betracht ziehen, muss bei Eignungsleihe ein Nachweis geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann in Form einer Erklärung in Formular „Eigenerklärung Nachunternehmen“ eingereicht werden. Vertragsstrafe nach Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (auch Auftraggeber (AG) genannt) beabsichtigt, ihre Servicequalität insbesondere an stark frequentierten Anlaufstellen wie dem Rathaus, dem Bürgerbüro, einem Gesundheitskiosk oder einer Touristinformation weiter auszubauen und Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen, niedrigschwelligen sowie barrierearmen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird ein interaktiver, sprachgestützter Chat-Avatar auf Basis einer Chatbot-Lösung eingeführt, der über geeignete Hardware vor Ort betrieben wird. Ziel ist es, insbesondere digitalfernen Nutzerinnen und Nutzern eine intuitive sprachgestützte Interaktion zu ermöglichen, Routineanfragen automatisiert zu beantworten und damit sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch die Mitarbeitenden im Bürgerservice spürbar zu entlasten. Der Chat-Avatar wird als zusätzlicher Kommunikationskanal für die externe Bürger-kommunikation entwickelt werden. Dabei ist eine offene und interoperable Schnittstellenarchitektur vorzusehen, die sowohl die Anbindung bestehender als auch zukünftiger Chatbot-Technologien der Landeshauptstadt Wiesbaden ermöglicht. Darüber hinaus verfolgt die Landeshauptstadt Wiesbaden das Ziel, ein DSGVO-konformes und sicheres KI-gestütztes Dialogsystem bereitzustellen. Das System muss den geltenden IT-Sicherheitsstandards des BSI entsprechen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern, soll weitgehend vermieden werden. Die Verarbeitung ist auf das für die jeweilige Funktionalität erforderliche Maß zu beschränken und unter Anwendung anerkannter Datenschutzprinzipien, insbesondere Privacy by Design und Privacy by Default, umzusetzen. Personen-bezogene Daten dürfen ausschließlich zweckgebunden verarbeitet werden. Sie sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen insbesondere nicht zum KI-Training verwendet werden.
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#Besonders auch geeignet für:startup#