Beschaffung eines Vorgangsbearbeitungssystems
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Key information
Overview
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie in bestimmten Fällen mit Privaten außergerichtlich beizulegen. Dazu muss sie einen barrierefreien und niederschwelligen Zugang zu Schlichtungsverfahren ermöglichen. Die Zielgruppe weist sehr unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse auf – von Personen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, über Menschen mit Hörbehinderungen, die mittels Deutscher Gebärdensprache oder schriftlich kommunizieren, bis hin zu Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Anträge erreichen die Geschäftsstelle über verschiedene Kanäle, in Textform, mittels Niederschrift oder über Gebärdensprachdolmetscherdienste (SQAT). Das zu beschaffende Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) muss dieser Vielfalt an Kommunikationsbedürfnissen und -kanälen gerecht werden. Jeder der Kommunikationswege muss vollständig barrierefrei gestaltet und in den digitalen Workflow integriert werden können. Das VBS soll durch eine durchgängige digitale Prozesskette diese Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig höchste Standards der Barrierefreiheit gemäß BGG, BITV 2.0, und den relevanten technischen Normen erfüllen. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist eine konsequente Einhaltung der DSGVO-Vorgaben sowie hoher Standards der Informationssicherheit unerlässlich. Das zentrale Ziel ist es, durch Automatisierung und intelligente Systemführung die administrative Bearbeitungszeit zu verkürzen und die Qualität der Verfahrensführung zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen schneller und effektiver zu ihrem Recht gelangen können. Das System muss flexibel genug sein, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelfalls einzugehen, die wachsenden Fallzahlen zu bewältigen und sich an zukünftige Rechtsänderungen sowie erweiterte Zuständigkeiten anpassen zu können. Kern der Rahmenvereinbarung ist das Lizenzpaket des VBS als „Software-as-a-Service“-Modell (SaaS) und die zugehörigen laufenden Kosten im Rahmen der Nutzung und Pflege des VBS. Dadurch das marktübliche Softwarelösungen oftmals nicht vollständig barrierefrei sind, ist die SchBGG bereit, einmalige Entwicklungsleistungen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit zu vergüten. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbestandteile. Zu diesen gehören einmalige Kosten für Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Kosten für optionale Abrufe im Rahmen von softwarenahen Dienstleistungen als auch Schulungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Mit der Rahmenvereinbarung wird die SchBGG zu einem bedarfsgerechten Abruf von ausgewiesenen Leistungen berechtigt. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der SchBGG. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
DE300, Germany
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie in bestimmten Fällen mit Privaten außergerichtlich beizulegen. Dazu muss sie einen barrierefreien und niederschwelligen Zugang zu Schlichtungsverfahren ermöglichen. Die Zielgruppe weist sehr unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse auf – von Personen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, über Menschen mit Hörbehinderungen, die mittels Deutscher Gebärdensprache oder schriftlich kommunizieren, bis hin zu Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Anträge erreichen die Geschäftsstelle über verschiedene Kanäle, in Textform, mittels Niederschrift oder über Gebärdensprachdolmetscherdienste (SQAT). Das zu beschaffende Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) muss dieser Vielfalt an Kommunikationsbedürfnissen und -kanälen gerecht werden. Jeder der Kommunikationswege muss vollständig barrierefrei gestaltet und in den digitalen Workflow integriert werden können. Das VBS soll durch eine durchgängige digitale Prozesskette diese Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig höchste Standards der Barrierefreiheit gemäß BGG, BITV 2.0, und den relevanten technischen Normen erfüllen. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist eine konsequente Einhaltung der DSGVO-Vorgaben sowie hoher Standards der Informationssicherheit unerlässlich. Das zentrale Ziel ist es, durch Automatisierung und intelligente Systemführung die administrative Bearbeitungszeit zu verkürzen und die Qualität der Verfahrensführung zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen schneller und effektiver zu ihrem Recht gelangen können. Das System muss flexibel genug sein, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelfalls einzugehen, die wachsenden Fallzahlen zu bewältigen und sich an zukünftige Rechtsänderungen sowie erweiterte Zuständigkeiten anpassen zu können. Kern der Rahmenvereinbarung ist das Lizenzpaket des VBS als „Software-as-a-Service“-Modell (SaaS) und die zugehörigen laufenden Kosten im Rahmen der Nutzung und Pflege des VBS. Dadurch das marktübliche Softwarelösungen oftmals nicht vollständig barrierefrei sind, ist die SchBGG bereit, einmalige Entwicklungsleistungen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit zu vergüten. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbestandteile. Zu diesen gehören einmalige Kosten für Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Kosten für optionale Abrufe im Rahmen von softwarenahen Dienstleistungen als auch Schulungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Mit der Rahmenvereinbarung wird die SchBGG zu einem bedarfsgerechten Abruf von ausgewiesenen Leistungen berechtigt. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der SchBGG. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
DE300, Germany
Die Teilnehmer sind aufgefordert ein Konzept zum Umgang mit der Barrierefreiheit (DOKUMENT 4) zu nachfolgenden Punkten darzulegen: 1. Wissen und Expertise zur Barrierefreiheit im Unternehmen: - Der Teilnehmer soll darlegen, welche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit im Unternehmen vorhanden sind. 2. Testverfahren und Qualitätssicherung: - Der Teilnehmer soll ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Barrierefreiheit beschreiben. - Einbindung von Nutzern mit Behinderungen in Testphasen wird positiv bewertet. 3. Berichterstattung und Kommunikation: - Der Teilnehmer muss darlegen, wie über Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit berichtet. - Der Teilnehmer muss den Prozess beschreiben, wie er sicherstelt, fortlaufend den Stand zur Barrierefreiheit in die Erklärung zur Barrierefreiheit (§12b BGG, §7 BITV 2.0) einfließen zu lassen und aktuell zu halten. Formale Anforderungen: 1. Umfang: Max. 3 Seiten im DIN A4-Format (alle Seiten darüber werden nicht gewertet) in der voreingestellten Formatierung 2. Strukturierung: Das Konzept muss klar nach den Themenbereichen gegliedert sein 1. Wissen und Expertise zur Barrierefreiheit im Unternehmen 0 Punkte: Keine Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit im Unternehmen vorhanden. 2 Punkte: Wenig Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit im Unternehmen vorhanden. 4 Punkte: Einige grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden; begrenzte Expertise. 6 Punkte: Gute Kenntnisse und Erfahrungen; überwiegend qualifiziertes Personal. 8 Punkte: Sehr gute Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen; qualifiziertes und erfahrenes Personal. 10 Punkte: Hervorragende Kenntnisse und umfassende Expertise; hochqualifiziertes und spezialisiertes Personal. 2. Testverfahren und Qualitätssicherung 0 Punkte: Keine Testverfahren; wenig Nutzerzentriertheit. 2 Punkte: Wenige oder unzureichende Testverfahren; keine Nutzerzentriertheit. 4 Punkte: Einige Testverfahren vorhanden; teilweise Nutzerzentriertheit. 6 Punkte: Gute Testverfahren; überwiegend Nutzerzentriertheit. 8 Punkte: Sehr gute Testverfahren; umfassend Nutzerzentriertheit. 10 Punkte: Hervorragende Testverfahren; vollständig Nutzerzentriertheit. 3. Berichterstattung und Kommunikation 0 Punkte: Keine Berichterstattung; keine Transparenz. 2 Punkte: Seltene oder unklare Berichterstattung; wenig Transparenz. 4 Punkte: Teilweise klare Berichterstattung; einige Transparenz vorhanden. 6 Punkte: Gute Berichterstattung; überwiegend transparent. 8 Punkte: Sehr gute Berichterstattung; umfassend transparent. 10 Punkte: Hervorragende Berichterstattung; vollständig transparent und regelmäßig. Anhand des eingereichten Konzeptes werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die oben genannten Punktwerte sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieses Konzepts eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen des Konzepts (Dokument 4) führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
04 May 2026, 10:00
LOT-0000 Participation request reception period
Deadline
26 May 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
26 May 2026, 11:30
Issued at
Publication
01 Oct 2026, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period start
Milestone
30 Sept 2028, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.