Beschaffung eines MDR (Managed, Detect and Response) - Services

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime2026-035KRKreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
1,459 days left
Estimated value—
Deadline1,459 days left27 Sept 2030, 00:00
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Identifier
Contract type
—
Deadline
27 Sept 2030, 00:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support48730000 - Security software package72250000 - System and support services72253000 - Helpdesk and support services72261000 - Software support services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
10 Jul 2026, 10:51

Overview

siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Beschaffung eines MDR (Managed, Detect and Response) - Services

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis + kreiseigenen Schulen, Rhein-Hunsrück-Kreis, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3YT1KKC3Z4# Bitte laden Sie alle Dateien/Angebotsunterlagen in einer Datei hoch. Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis. Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten. Vertragsstrafe LTTG: Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss. Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat. Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Beschaffung eines MDR (Managed, Detect and Response) - Services

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis + kreiseigenen Schulen, Rhein-Hunsrück-Kreis, Germany

#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.