Beschaffung einer Personalmanagementsoftware (HR-Software)
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Key information
Overview
Die Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöR (im Folgenden Kreismäuse AöR) ist eine moderne und innovative Trägerin von insgesamt 45 Kindertageseinrichtungen im Kreis Düren. In diesen Einrichtungen werden über 2.800 Kinder betreut, begleitet und gefördert. Mit nahezu 900 Beschäftigten in verschiedenen Betriebsstätten wird großer Wert auf hohe Qualitätsstandards und die bestmöglichen individuellen Bildungschancen im Rahmen der Förderung und Entwicklung der Kinder gelegt. Die Kreismäuse AöR beabsichtigt die Beschaffung einer Personalmanagementsoftware (im im Folgenden HR-Software), die den besonderen Anforderungen eines Trägers im öffentlichen Dienst gerecht wird. Der Gegenstand der Ausschreibung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2).
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDVYWZY# Für Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer gelten die nachfolgenden Regelungen zum Nachweis der Eignung: Beschreibung: Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 4) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Eignungsleihe: Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist dieses bzw. sind diese anderen Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 6) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 6a) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 5) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 5 zum Teilnahmeantrag die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 5a zum Teilnahmeantrag mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 5 zum Teilnahmeantrag die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 5a zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.