Bergschuhe, unisex, Rahmenvereinbarung
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ASD 15120B, Bergschuhe, unisex inkl. Ersatzteile für einen Zeitraum von 84 Monaten.
anyw-cou, Germany
Sonstige einzureichende Unterlagen a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung .... Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. .... Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. .... Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. .... Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
ASD 15120B, Bergschuhe, unisex geschätzte Bestellmenge: >20.000 Paar Maximalmenge: >26.000 Paar ASD 15121A, Einlegesohle, Bergschuhe, unisex geschätzte Bestellmenge: >4.000 Paar Maximalmenge: >5.500 Paar ASD 15122A010, Schnürsenkel, Bergschuhe, unisex ASD 15122A020, Schnürsenkel, Bergschuhe, unisex geschätzte Bestellmenge: >4.000 Paar Maximalmenge: >5.500 Paar
anyw-cou, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Personen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. .... Der Bewerber sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Herstellung des Auftragsgegenstandes (Herstellung der Materialien ausgenommen) darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Fertigung/Konfektionierung des Auftragsgegenstandes (Herstellung der Materialien ausgenommen) erfolgt.