Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Ringgau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
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Key information
Overview
Die Gemeinde Ringgau (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Be-trieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" vom 26.06.2023 beantragt, der vorzeitige Vorhabensbeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM2JW/documents heruntergeladen werden können.
DE737, Germany
Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme# Anforderungen an die Inhalte der Teilnahmeanträge: Als Inhalt des Teilnahmeantrags ist ein Unternehmensprofil vorzulegen. Das Unternehmensprofil muss beinhalten: Allgemeine Unternehmensangaben: o Firmenname und Rechtsform o Hauptsitz und weitere Standorte o Gründungsjahr o Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail, Website) o Vertretungsberechtigte Personen Unternehmensstruktur: o Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse o Organisationsstruktur o Anzahl der Beschäftigten, nach Qualifikationen gegliedert Leistungsportfolio: o Beschreibung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen o Kerngeschäft und Schwerpunkte o Besondere Kompetenzen und Alleinstellungsmerkmale o Eingesetzte Methoden, Technologien oder Verfahren Personal und Qualifikationen: o Fachliche Qualifikationen des Personals o Zertifizierungen, Aus- und Weiterbildungen o Schlüsselpersonen und deren Expertise Wirtschaftskennzahlen: o Darlegung einer stabilen wirtschaftlichen Situation samt Umsatzkennzahlen Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement: o Vorhandene Managementsysteme und Zertifizierungen o Maßnahmen zur Qualitätssicherung o Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzepte o Soziale Verantwortung und Compliance-Maßnahmen Zusätzlich zum Unternehmensprofil sind die unter Ziff. D. V. 4. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise neben dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die unter Ziff. D. V. 3. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung genannten Hinweise zu Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz sind dabei zu beachten. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.