Bereinigung morbiditätsbedingte Gesamtvergütung § 73 b Abs. 5 SGB V (14/VE/2026)

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime14/ve/2026ICIKK classic
21 days left
Estimated value
Deadline21 days left28 Aug 2026, 08:00
Competition00 participants
Lots11 lot

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Key information

Identifier
Contract type
Deadline
28 Aug 2026, 08:00
CPV codes
75300000 - Compulsory social security services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
24 Jul 2026, 06:24

Overview

Die Auftraggeberin und die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln in Bereinigungsvereinbarungen das Verfahren zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund von Verträgen zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V. Hierbei gelten – so weit in diesen Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist – die Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Die Verhandlung und der Abschluss von Bereinigungsvereinbarungen erfolgt bei der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin beauftragt die technische Umsetzung des Bereinigungsverfahrens an einen geeigneten Auftragnehmer mit den in Ziffer 5.1 (EU) dargestellten Leistungsgegenständen. Auftraggeberin und Auftragnehmer schließen hierzu einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag.

Dresden, Germany

Ludwigsburg, Germany

Zusätzliche Angaben: >> Die Verfahrenssprache ist deutsch. >> Es gilt deutsches Recht. >> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen. Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. >> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen: > Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben. > Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen >> Dem Angebot ist ein vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept zur Verfahrensbeschreibung (Umfang bis maximal 10 DIN A4-Seiten) im PDF-Format beizufügen. In dem Kurzkonzept ist kurz und schlüssig darzulegen, wie unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Meilensteine eine Implementierung über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen kann (siehe Ziffer 5 der BWB). >> Dem Angebot ist im Weiteren der ordnungsgemäß ausgefüllte Fragenkatalog Webviewer beizufügen (siehe Ziffer 6 der BWB). Im Bedarfsfall erfolgt eine verifizierende Teststellung zum Webviewer. >> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) vorzulegen (siehe Ziffer 7 der BWB): > Dem Angebot ist nach den Vorgaben der Auftraggeberin (siehe Anlage 1 Sicherheitskonzept des Auftragnehmers (60.1)) das vom Bieter selbst erstellte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt. Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung. > Im Weiteren hat der Bieter ein Löschkonzept beizufügen (siehe § 9 der AVV (60)). Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u. a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält. > Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt Anlage 2 „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (60.2). > Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus (siehe Formblatt Anlage 3 „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ (60.3)). > Der vom Auftragnehmer nach § 10 der AVV zu bestellende Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen (siehe Formblatt Anlage 4 - Ansprechpartner“ (60.4)). >> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen: > Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt: - Vermögensschaden pauschal je Schadensereignis 7.000.000 Euro und - Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro. > Eigenerklärung zu vorgesehener Projektleitung und Stellvertretung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (41),

Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Umsetzung des Bereinigungsverfahrens wie folgt: 1. Annahme von HzV Teilnehmerdaten, 2. Durchführung des Bereinigungsverfahrens unter Beachtung der Vorgaben des Beschlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Vorgaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V in seiner jeweils gültigen Fassung sowie der regionalen Bereinigungsvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, 3. Bereitstellung der Informationen der Bereinigung zur Einsicht und zum Download in einer Online-Anwendung (Webviewer), 4. fristgerechten Übermittlung der Bereinigungsdaten sowie erforderliche Korrekturlieferungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen. 5. Übermittlung von Daten zu bereinigungsrelevanten Selektivverträgen über den GKV-Spitzenverband an die Datenstelle des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V sowie 6. Datenaufbewahrung und Löschung.

Ludwigsburg, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.