Beratungsleistungen für das Format Digi-Expert-kommunal für das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation in zwei Losen

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimevg-3000-2026-0062LDLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
16 days left
Estimated value€2,258,000
Deadline16 days left15 Oct 2026, 08:00
Competition00 participants
Lots22 lots

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Contract type
—
Deadline
15 Oct 2026, 08:00
CPV codes
72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€2,258,000
Publication date
14 Sept 2026, 09:19

Overview

Beratungsleistungen für das Format "Digi-Expert-kommunal" für das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation in zwei Losen

Leistungsort für die vor Ort zu erbringenden Leistungen sind alle Kommunen des Landes Hessen., Taunusstraße 3, Wiesbaden, 65183, Wiesbaden, Germany

Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§§ 4, 5 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 10 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_Tariftreue_Mindestlohn"). Wirtschaftlichkeitsprüfung/Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis Leistungs Verhältnisses (§ 58 Abs. 1, 2 VgV). Es ist vorgesehen, in jedem Los mehrere Angebote zu bezuschlagen, um den Kreis der zur Verfügung stehenden Berater/innen zu vergrößern. Der Zuschlag erfolgt bei Los 1 auf die ersten drei wirtschaftlichsten Angebote und bei Los 2 auf die ersten vier wirtschaftlichsten Angebote. Die Gesamtwertung setzt sich aus den Zuschlagskriterien "Preis" und "Erfahrung und Qualifikation des Beratungsteams" in folgender Gewichtung zusammen: Preis: 30 % Erfahrung: 70 % Die erreichten Punkte für Preis und Leistung pro Los werden unter Berücksichtigung der Gewichtungsfaktoren ermittelt und die gewichteten Punktzahlen für den jeweiligen Bieter addiert. Es können in der Gesamtwertung max. 100 Punkte pro Los erreicht werden. Die Bewertung in den einzelnen Kriterien ist den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.

Die hessischen Kommunen befinden sich aktuell in sehr unterschiedlichen Phasen der digitalen Transformation. Für Kommunen ergeben sich im Zuge der digitalen Transformation und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben sehr unterschiedliche Beratungsbedarfe. Gerade Projekte mit hohem Innovationsgrad bringen vielfältige Fragestellungen mit sich, die für eine erfolgreiche Umsetzung zeitnah und individuell beantwortet werden müssen. Bei den über die Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen" geförderten Digitalisierungsvorhaben lässt sich dies ebenfalls deutlich beobachten. Die im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankerte Geschäftsstelle Smarte Region wird daher ihr Beratungsangebot für die Kommunen erweitern. Das neue Beratungsformat "Digi-Expert-kommunal" soll hessischen Kommunen individuelle, anbieter- und produktneutrale ad hoc-Beratungen zu verschiedenen Themen anbieten: von Digitalstrategie, Changemanagement, Projektmanagement bis zu fachspezifischen Themen wie Datenplattformen, Open Source, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling, Digitalisierung der Daseinsvorsorge (Smart City-/Smart-Region). Das HMD wird über die Geschäftsstelle Smarte Region einen Pool an Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen, aus dem Kommunen je nach Bedarf wählen können. Sie können diese für unterschiedliche Anlässe/Settings über die Geschäftsstelle Smarte Region buchen. Damit soll ein Impuls für die digitale Transformation der Kommunen gegeben und Hemmnisse bei der Digitalisierung abgebaut werden. Von Oktober bis Dezember 2025 wurde das Format "Digi-Expert-kommunal" mit ausgewählten Themen sowie einem begrenzten Kontingent pilotiert. In der dreimonatigen Pilotphase wurden insgesamt 52 Beratungsgespräche vermittelt. Diese entfielen auf 40 Kommunen. 26 Kommunen wurde je ein Beratungsgespräch vermittelt, 14 Kommunen wurden zwei oder drei Beratungsgespräche vermittelt. Der Beratungsaufwand (= Gesprächsdauer + Vor- und Nachbereitung) je Kommune war auf zehn Stunden begrenzt. Jede der beratenen Kommune nahm in der kurzen Pilotphase im Durchschnitt 5,7 Stunden Beratungsaufwand aus den folgenden Themen in Anspruch: KI in der Verwaltung/KI in der Daseinsvorsorge, Vergabeberatung (kein Beratungsgegenstand dieser Ausschreibung), Digitalstrategie, Digitale Daseinsvorsorge/Smart Region allgemein, Change-Management/Digital Mindset, Digitaler Zwilling, Projektmanagement/Projektsteuerung, Open Source/proprietäre Lösungen. Das Format wurde innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem Kommunikationsaufwand sehr gut angenommen. Das Feedback der Kommunen war durchweg positiv und hat den Bedarf nach passgenauer und kurzfristiger Beratung nochmals bestätigt. Der Beratungsbedarf konnte innerhalb der Pilotierung nicht annähernd abgedeckt werden. Die Kommunen wünschten sich im Rahmen der Evaluation eine Verstetigung und Ausweitung des Angebots. Das Los 1 umfasst allgemeine Beratungsthemen rund um die digitale Transformation und schafft damit Grundlage für die Kommunen, um sich später mit der technischen Umsetzung (Los 2) zu befassen. Insbesondere Beratung: • Digitalstrategie, • Projektmanagement, • Changemanagement, • Digitale Daseinsvorsorge, • Bürgerbeteiligung. Für dieses Los wird auf Basis der Zahlen aus der Pilotphase und einer angenommenen Zahl von 270 interessierten Kommunen ein Bedarf von 810 Stunden pro Jahr geschätzt. Diese Schätzmenge dient nur der Kalkulation. Ein Anspruch auf Abruf dieser Menge besteht nicht. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Leistungsort für die vor Ort zu erbringenden Leistungen sind alle Kommunen des Landes Hessen., Taunusstraße 3, Wiesbaden, 65183, Wiesbaden, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 983.200,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Die hessischen Kommunen befinden sich aktuell in sehr unterschiedlichen Phasen der digitalen Transformation. Für Kommunen ergeben sich im Zuge der digitalen Transformation und bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben sehr unterschiedliche Beratungsbedarfe. Gerade Projekte mit hohem Innovationsgrad bringen vielfältige Fragestellungen mit sich, die für eine erfolgreiche Umsetzung zeitnah und individuell beantwortet werden müssen. Bei den über die Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen" geförderten Digitalisierungsvorhaben lässt sich dies ebenfalls deutlich beobachten. Die im Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) verankerte Geschäftsstelle Smarte Region wird daher ihr Beratungsangebot für die Kommunen erweitern. Das neue Beratungsformat "Digi-Expert-kommunal" soll hessischen Kommunen individuelle, anbieter- und produktneutrale ad hoc-Beratungen zu verschiedenen Themen anbieten: von Digitalstrategie, Changemanagement, Projektmanagement bis zu fachspezifischen Themen wie Datenplattformen, Open Source, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling, Digitalisierung der Daseinsvorsorge (Smart City-/Smart-Region). Das HMD wird über die Geschäftsstelle Smarte Region einen Pool an Expertinnen und Experten zur Verfügung stellen, aus dem Kommunen je nach Bedarf wählen können. Sie können diese für unterschiedliche Anlässe/Settings über die Geschäftsstelle Smarte Region buchen. Damit soll ein Impuls für die digitale Transformation der Kommunen gegeben und Hemmnisse bei der Digitalisierung abgebaut werden. Von Oktober bis Dezember 2025 wurde das Format "Digi-Expert-kommunal" mit ausgewählten Themen sowie einem begrenzten Kontingent pilotiert. In der dreimonatigen Pilotphase wurden insgesamt 52 Beratungsgespräche vermittelt. Diese entfielen auf 40 Kommunen. 26 Kommunen wurde je ein Beratungsgespräch vermittelt, 14 Kommunen wurden zwei oder drei Beratungsgespräche vermittelt. Der Beratungsaufwand (= Gesprächsdauer + Vor- und Nachbereitung) je Kommune war auf zehn Stunden begrenzt. Jede der beratenen Kommune nahm in der kurzen Pilotphase im Durchschnitt 5,7 Stunden Beratungsaufwand aus den folgenden Themen in Anspruch: KI in der Verwaltung/KI in der Daseinsvorsorge, Vergabeberatung (kein Beratungsgegenstand dieser Ausschreibung), Digitalstrategie, Digitale Daseinsvorsorge/Smart Region allgemein, Change-Management/Digital Mindset, Digitaler Zwilling, Projektmanagement/Projektsteuerung, Open Source/proprietäre Lösungen. Das Format wurde innerhalb kürzester Zeit und mit minimalem Kommunikationsaufwand sehr gut angenommen. Das Feedback der Kommunen war durchweg positiv und hat den Bedarf nach passgenauer und kurzfristiger Beratung nochmals bestätigt. Der Beratungsbedarf konnte innerhalb der Pilotierung nicht annähernd abgedeckt werden. Die Kommunen wünschten sich im Rahmen der Evaluation eine Verstetigung und Ausweitung des Angebots. Das Los 2 umfasst die verschiedenen Aspekte der technischen Umsetzung der digitalen Transformation. Insbesondere Beratung zu: • Open Source, • Bewertung von Fachverfahren, • Cloud-Lösungen, • Datenplattformen, • KI in der Verwaltung, • KI in der Daseinsvorsorge • Smarte Bewässerung, • Smart Lightning, • Smart Traffic, • Digitales Abfallmanagement, • Digitaler Zwilling Für dieses Los wird auf Basis der Zahlen aus der Pilotphase und einer angenommenen Zahl von 270 interessierten Kommunen ein Bedarf von 1.215 Stunden pro Jahr geschätzt. Diese Schätzmenge dient nur der Kalkulation. Ein Anspruch auf Abruf dieser Menge besteht nicht. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Leistungsort für die vor Ort zu erbringenden Leistungen sind alle Kommunen des Landes Hessen., Taunusstraße 3, Wiesbaden, 65183, Wiesbaden, Germany

Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.274.800,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Contracting authorities1

Lots2

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.