Beförderung von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (EU 9 - 2026)
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Key information
Overview
Schülerbeförderung EU 9 (10 Lose)
Entsprechend § 3 Abs. 3 LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) lauten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung: -Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 17.10.2005 (zuletzt geändert am 25.02.2025) in Verbindung mit - Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 09.03.2012 (zuletzt geändert am 25.02.2025) in Verbindung mit - Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04.07.1986 (zuletzt geändert 25.02.2025) und - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.03.2002 (zuletzt geändert 11.07.2025) - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.11.2001 (zuletzt geändert am 24.04.2024). Die Zuschlagserteilung dieses Vergabeverfahrens steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Bereitstellung und Freigabe der für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel. Erweist sich die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder teilweise als nicht gesichert, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vergabeverfahren insgesamt (oder hinsichtlich einzelner Lose) aufzuheben, ohne dass hieraus Ansprüche der Bieter - insbesondere auf Zuschlagserteilung, Ersatz des entgangenen Gewinns, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder sonstigen Schadenersatz - abgeleitet werden können. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist nach derzeitiger Planung für April 2026 vorgesehen. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.