"Bad Pyrmont - Innen:Stadt für die Zukunft" Objektplanung Freianlagen und Objektplanung Verkehrsanlagen
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Key information
Overview
Angesichts struktureller, demografischer und klimatischer Veränderungen steht die Innenstadt Bad Pyrmonts vor einem umfassenden Transformationsprozess. Veränderungen im Einzelhandel, zunehmende Leerstände, Defizite im öffentlichen Raum sowie höhere Anforderungen an Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität erfordern eine integrierte Weiterentwicklung. Seit 2022 ist die Innenstadt daher in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" eingebunden. Grundlage des Wettbewerbs ist das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) mit dem Leitbild "Gesundheitsstandort mit viel Geschichte". Ziel ist eine zukunftsfähige, lebendige und multifunktionale Innenstadt. Dazu gehören insbesondere die Stärkung als Wohn-, Versorgungs- und Gesundheitsstandort, die Weiterentwicklung des Tourismus, die Revitalisierung von Leerständen sowie die Ergänzung von Freizeit-, Kultur- und Naherholungsangeboten. Mit dem Wettbewerb sollen innovative und umsetzungsorientierte Konzepte für die frei- und stadträumliche Entwicklung gewonnen werden. Im Mittelpunkt stehen klimaangepasste Freiraumstrukturen, eine höhere Aufenthalts- und Nutzungsqualität, nachhaltige Mobilität, die Aktivierung der Innenstadt durch neue Nutzungen, temporäre Interventionen und flexible Nutzungskonzepte sowie die Berücksichtigung aller Generationen und Nutzergruppen. Aufbauend auf bereits umgesetzten Maßnahmen soll ein langfristig tragfähiges Entwicklungskonzept entstehen, das kurzfristige Impulse setzt und die schrittweise Umsetzung der ISEK-Maßnahmen innerhalb der kommenden zehn Jahre ermöglicht.
Bad Pyrmont, 31812, Hameln-Pyrmont, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DYBMV3F# Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 101.500 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 45.000 Euro; 2. Preis: 25.000 Euro; 3. Preis: 16.500 Euro; Zwei Anerkennungen à: 7.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. Mitglieder der Jury: Prof. Ute Aufmkolk, Landschaftsarchitektin, Hannover/Höxter; Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn; N.N., Landschaftsarchitekt; Hans-Rainer Runge, Verkehrsplaner, Düsseldorf; N.N., Bürgermeister/in Stadt Bad Pyrmont; N.N., Vorsitzende/r Ausschuss für Bauen, Klima- und Umweltschutz; Melanie Forster-Nel, Baudezernentin Stadt Bad Pyrmont *Erfolgt die Nennung des Verkehrsplaners / der Verkehrsplanerin erst nach Auswahl und Prüfung zur Teilnahme am Wettbewerb, sind der entsprechende Nachweis zum geforderten Berufsstand sowie das Referenzprojekt Verkehrsplanung ebenso nachzureichen.
Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1 - 3. Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI (Honorarzone III): LPH 1-9. Ein Abruf der LPH ist abschnitts- und stufenweise vorgesehen: zunächst LPH 1- 3.
Bad Pyrmont, 31812, Hameln-Pyrmont, Germany
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Qualität der Freiraumgestaltung; Qualität der Verkehrsräume; Funktionale Qualität; Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz; Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption; Wirtschaftlichkeit _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. _________________________________________________________________ Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger*innen beteiligt werden. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbietende zu behandeln. _________________________________________________________________ Im Falle der Umsetzung des Projekts verpflichtet sich die Ausloberin, eine*n Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien sind der EU-Bekanntmachung unter 5.1.10 zu entnehmen _________________________________________________________________ Die Erwartungshaltung der Ausloberin ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe einhalten. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden, erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen. Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der geldgebenden Institutionen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. _________________________________________________________________ Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.10.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 27.11.2026; Einführungskolloquium: 16.12.2026; Abgabe der Planunterlagen: 19.02.2027; Preisgerichtssitzung: 21.04.2027; Verhandlungsgespräche anschließend