B312 Ermstalviadukt Gesamtplanung
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Key information
Overview
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Tragwerksplanung unter Anwendung der BIM-Methode
Industriestraße 5, Stuttgart, 70565, Stuttgart, Germany
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Tragwerksplanung unter Anwendung der BIM-Methode für den Ersatzneubau des Ermstalviadukt i.Z.d. B312 bei Neckartenzlingen südlich von Stuttgart. Der Auftrag umfasst im wesentlichen die Leistungsphasen 1-4 und 6 nach HOAI. Umfassendere Informationen zum Projekt finden sich in der Leistungsbeschreibung Ingenieurbauwerke.
Industriestraße 5, Stuttgart, 70565, Stuttgart, Germany
Neckartenzlingen, 72654, Esslingen, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ‒ an diesem Vergabeverfahren, so führt dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist. Die Beteiligung eines Unterauftragnehmers (Nachunternehmer) an mehreren Angeboten verschiedener Bieter/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und führt nicht zum Verfahrensausschluss aus diesem Grund. Die Bieter haben allerdings sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) keinen Einblick in die jeweilige Angebotskalkulation oder sonstige wertungsrelevante Angebotsinhalte des Bieters erhält. Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Besteller vor Abgabe des Angebotes über das Vergabeportal in Textform darauf hinzuweisen. (Präklusion). Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die den Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung der Angebote erforderlich sind. Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bietern beantworten zu können, sollen sie rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bieter werden gebeten, Fragen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Tag des Ablaufes der Angebotsfrist über die Vergabeplattform einzureichen. Im Falle einer Verlängerung der Angebotsfrist bleibt der ursprüngliche Ablauf der Frage- und Auskunftsfrist (ohne Berücksichtigung der Verlängerung) maßgeblich, soweit nicht die Frage- und Auskunftsfrist (gegebenenfalls auch nur für bestimmte Teile der Vergabeunterlagen) ausdrücklich ebenfalls verlängert wird. Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs-und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). Mit Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer - einschließlich aller mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter sowie etwaiger Nachunternehmer und deren Mitarbeiter - zur Einhaltung der Pflichten gemäß dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942). Weitere Einzelheiten sind der unter Teil A beigefügten Niederschrift über die Verpflichtung ("E BW Niederschrift Verpflichtung_07-25.pdf") zu entnehmen.